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Vertragsrecht: Teurer Spam per Telefax

10.02.2013 20:00 von Tobias T. Teichmann

Kürzlich erreichten unsere Kanzlei zwei Telefaxe, die auf den ersten Blick wie die üblichen Werbeangebote aussahen. Das eine Telefax stammte von einem „Restposten & Grosshandel Thüringen“, das andere von einem „Branchenbuch Jena und Umkreis – www.lokale-suche.com“.  Beide Schreiben haben eines gemein – sie können richtig Geld kosten.

Wie sich dem aufmerksamen Leser nämlich erst auf den zweiten Blick erschließt, handelt es sich bei den beiden Schreiben nicht etwa um unverfängliche Werbeangebote, sondern um Angebote für den kostenpflichtigen Bezug einer Händlerliste im ersten Beispiel bzw. auf Abschluss eines kostenpflichtigen Werbeeintrags im zweiten Fall. Während für den Eintrag im „Branchenbuch“ stolze € 998,- zzgl. Mehrwertsteuer  jährlich bei einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren zu berappen sein sollen, präsentiert sich das Angebot des Restpostenhandels mit  jährlichen Kosten von € 290,- bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren schon fast als günstig. Ähnliche Angebote  gab es in der Vergangenheit bereits durch die Gewerbeauskunft-Zentrale und Expo-Guide. Es ist müßig zu erwähnen, dass die versprochene Gegenleistung das viele Geld regelmäßig nicht wert ist.

Das eigentliche Problem an derartigen Spam-Faxen ist, dass sie durch ihre Aufmachung häufig auf den ersten Blick nicht als derartige kostenpflichtige Angebote zu erkennen sind. Im Gegenteil, durch entsprechende Passagen an exponierten Stellen wird vielmehr der Eindruck vermittelt, dass es sich um kostenlose Offerten handelt. Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit findet sich nur im Kleingedruckten. In der Hektik des Geschäftsalltags sind dann solche Angebote schnell unterschrieben und der Irrtum fällt erst auf, wenn einige Wochen später eine Rechnung ins Haus flattert.

Was sollte man tun, wenn man ein derartiges Schreiben versehentlich unterzeichnet hat? Zunächst sollte man keinesfalls zahlen, denn bereits gezahlte Beträge wird man kaum zurückerlangen können. Dies ist schon deshalb so, weil die hinter derartigen Spam-Faxen stehenden (Briefkasten-) Firmen ihren Geschäftssitz häufig im Ausland haben und deshalb im Ausland verklagt werden müssten. Im Fall des „Branchenbuchs“ wäre dies zum Beispiel Karagandy in Kasachstan.

Es ist allerdings auch nicht zu empfehlen, auf die Forderungsschreiben überhaupt nicht zu reagieren. Vielmehr sollte der Aufforderung zur Zahlung schriftlich widersprochen werden. Daneben empfiehlt es sich, einen etwaigen Vertragsschluss vorsorglich anzufechten und auch eine hilfsweise außerordentliche / ordentliche Kündigung auszusprechen. Dabei sollte man sich im Idealfall anwaltlich vertreten lassen.

Für vertragsrechtliche Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Teichmann gerne zur Verfügung.

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