Das Amtsgericht Frankfurt hat einen Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Der Mann wurde mit einem Blutalkoholwert von 1,32 Promille beim Fahren erwischt, obwohl er angab, alkoholhaltige Pralinen konsumiert zu haben. Das Gericht bewertete diese Behauptung als Schutzbehauptung und entschied, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe. Der Beschluss umfasst eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 90 Euro sowie den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 11 Monate. Zudem wurde der Führerschein eingezogen. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Verantwortungslosigkeit des Angeklagten, der bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Delikte auffällig war. Besonders problematisch war die fehlende Einsicht des Angeklagten, der mehrfach widersprüchliche Angaben machte. Diese Entscheidung schützt die Allgemeinheit vor weiteren Gefährdungen durch den Angeklagten. Sie zeigt, dass Gerichte bei Alkohol am Steuer konsequent handeln, was ein positives Signal für die Verkehrssicherheit darstellt.
Gericht: Amtsgericht Frankfurt
Aktenzeichen: 907 Cs 515 Js 19563/24
Datum: 29. August 2024