15.11.2012 21:25 von Tobias T. Teichmann
Der Bundestag hat Ende Oktober 2012 beschlossen, dass Minijobber ab dem 01.01.2013 mehr verdienen dürfen. So steigt die Entgeltgrenze von ursprünglich 400,00 Euro nunmehr auf 450,00 Euro. Beschäftigte in der Gleitzone dürfen jetzt 850,00 Euro (bislang 800,00 Euro) verdienen. Mit der nun erfolgten Anpassung reagiert der Gesetzgeber auf die Lohnentwicklung der letzten Jahre. Die Entgeltgrenzen der Minijobs waren seit deren Einführung im Jahr 2003 nicht verändert worden. Die Neuregelungen gelten für alle Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.
Für arbeitsrechtliche Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Sonnefeld gerne zur Verfügung.