Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass eine fast volljährige Jugendliche selbst bestimmen darf, ob sie ihren Vater sehen möchte oder nicht. Seit der Trennung ihrer Eltern lebt die mittlerweile 17-jährige Tochter bei ihrer Mutter und lehnt persönliche Treffen mit ihrem Vater ab. Das Gericht bestätigte, dass jegliche Umgangsregelung ihr Persönlichkeitsrecht verletzen und ihre Entwicklung beeinträchtigen könnte.
Der Vater hatte vergeblich eine gerichtliche Umgangsregelung beantragt, obwohl das Kind weiterhin per WhatsApp mit ihm in Kontakt steht. Das Gericht sah keine Anzeichen dafür, dass die Mutter die Tochter beeinflusst oder den Kontakt verhindert. Die Beschwerde des Vaters gegen die Entscheidung des Amtsgerichts wurde daher zurückgewiesen. Allerdings änderte das Oberlandesgericht die Kostenentscheidung ab und entschied, dass beide Elternteile die Gerichtskosten der ersten Instanz je zur Hälfte tragen müssen. Für das Beschwerdeverfahren wurden keine Gerichtskosten erhoben.
Die Entscheidung stärkt das Selbstbestimmungsrecht heranwachsender Kinder in familiären Konflikten. Sie zeigt, dass Jugendliche bei gerichtlichen Entscheidungen ernst genommen werden und ihre Interessen geschützt werden.
Gericht: OLG Braunschweig
Aktenzeichen: 1 UF 73/24
Datum: 26.09.2024