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Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum bleibt trotz Gesetzesänderung gültig

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss auch nach Änderungen im Cannabisgesetz und Straßenverkehrsgesetz rechtmäßig bleibt, wenn die letzte behördliche Entscheidung vor den Gesetzesänderungen erlassen wurde. Der Kläger hatte nach einer Autofahrt im August 2021 unter Cannabiseinfluss eine angeordnete ärztliche Untersuchung nicht wahrgenommen, was zur Annahme seiner Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs führte. Die Fahrerlaubnis wurde ihm deshalb im März 2022 entzogen, und die Anfechtungsklage blieb erfolglos.

Gesetzesänderungen, die 2024 in Kraft traten, änderten nichts an dieser Bewertung, da für die Beurteilung die Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung maßgeblich bleibt. Das Gericht argumentierte, dass der Kläger seine Mitwirkungspflichten nach damaligem Recht nicht erfüllt habe, was weiterhin als Beweis für seine Nichteignung gelte. Der vom Kläger angeführte Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blut wurde als ausreichend für die Annahme einer Fahruntüchtigkeit gewertet.

Das Gericht betonte, dass Gesetzesänderungen keine rückwirkende Wirkung haben, wenn keine Übergangsregelungen geschaffen wurden. Eine Rücksichtnahme auf neue Rechtsgrundlagen sei unzulässig, da diese zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung nicht gegolten hätten. Das OVG sah keine Erfolgsaussicht für den Kläger und lehnte seine Prozesskostenhilfe ab.

Diese Entscheidung unterstreicht, dass Verstöße gegen die Trennung von Drogenkonsum und Fahren streng gehandhabt werden. Für betroffene Verkehrsteilnehmer ist das Urteil relevant, da es zeigt, wie wichtig die Einhaltung bestehender Regeln und Mitwirkungspflichten ist.

Gericht: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen: 12 PA 27/24
Datum: 23.09.2024

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