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Überschrift: Änderungen in der Thüringer Tabelle 2025 – Anpassungen beim Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Die Thüringer Tabelle 2025 bringt im Vergleich zur Version von 2024 Anpassungen mit sich. Die wichtigste Änderung betrifft die Erhöhung des Kindesunterhalts, die auf eine Anpassung der Mindestunterhaltsverordnung und des Kindergelds zurückzuführen ist. Für minderjährige Kinder steigen die Beträge in fast allen Einkommensgruppen um wenige Euro, während für volljährige Kinder eine noch deutlicher spürbare Anhebung verzeichnet wird.

Auch das Kindergeld wurde auf 255 Euro pro Kind erhöht, was sich auf die Zahlbeträge auswirkt, die nach Abzug des Kindergeldanteils berechnet werden. Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt zwar in seinen Grundsätzen bestehen, doch die enthaltenen Wohnkostenpauschalen wurden angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten angepasst.

Zusätzlich wurden Klarstellungen im Bereich der berücksichtigungswürdigen Schulden und der Umgangskosten vorgenommen, um eine gerechtere Verteilung der Mittel im Mangelfall zu gewährleisten. Die Einordnung von Einkünften aus unregelmäßiger Tätigkeit oder Sozialleistungen wurde aktualisiert, um bestehende Unsicherheiten in der Praxis zu minimieren.

Insgesamt zielt die Thüringer Tabelle 2025 darauf ab, die finanziellen Bedürfnisse von Kindern und anderen Unterhaltsberechtigten stärker zu berücksichtigen und gleichzeitig den Unterhaltspflichtigen eine fairere Belastung zu ermöglichen. Diese Änderungen sind ein Ergebnis gesetzlicher Anpassungen und wirtschaftlicher Entwicklungen, die in die Leitlinien eingeflossen sind.

Die aktuelle Tabelle mit Stand vom 01.01.2025 finden Sie in unserem Downloadbereich.

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