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Familienrecht: Unterhalt für das erwachsene Kind und Selbstbehalt

05.11.2012 10:52 von Tobias T. Teichmann

Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Träger von Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Unterhaltsansprüche des wegen einer Depression und Alkoholabhängigkeit nach längerer wirtschaftlicher Selbständigkeit nunmehr arbeitsunfähigen und bereits über 40 Jahre alten Sohns gegen dessen in Rente befindlichen Vater geltend gemacht. In diesem Fall sah es der BGH als gerechtfertigt an, dem Vater einen erhöhten Selbstbehalt zuzubilligen, so dass im konkreten Fall letztendlich kein Unterhalt zu zahlen war.

Deutlich wird an dieser Entscheidung jedoch auch, dass eine Unterhaltspflicht der Eltern für das lange erwachsene Kind keinesfalls undenkbar ist.

Urteil des BGH vom 18.07.2012
Aktenzeichen: XII ZR 91/10

Für familienrechtliche Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Teichmann gerne zur Verfügung.

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