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Familienrecht: Umgangsrecht – mehr Rechte für leibliche Väter ohne anerkannte Vaterschaft

15.11.2012 21:39 von Tobias T. Teichmann

Am 17. Oktober 2012 hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters beschlossen. Dabei handelt es sich um Väter, die mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind und auch nicht die Vaterschaft anerkannt haben. Dieser leibliche Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer sozialen Familie lebt, und der zu seinem Kind noch keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, soll unter bestimmten Bedingungen ein Umgangs- und Auskunftsrecht erhalten.

Nach der bislang geltenden Regelung steht einem solchen leiblichen Vater ohne anerkannte Vaterschaft ein Recht auf Umgang nur zu, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat (sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Kindeswohl dient. Konnte der leibliche Vater zu seinem Kind keine Beziehung aufbauen, so blieb ihm der Kontakt zum Kind bisher verwehrt. Dies soll sich mit dem Gesetzesentwurf ändern. Dieser Entwurf sieht zudem auch ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes vor, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Für familienrechtliche Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Teichmann gerne zur Verfügung.

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