12.11.2012 10:06 von Tobias T. Teichmann
Ende Oktober hat sich die Bundesregierung nach intensiven Gesprächen auf einen Regierungsentwurf verständigt, nach dem ledige Väter zukünftig mehr Rechte erhalten sollen. Waren die Eltern bislang nicht miteinander verheiratet, war es so, dass das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind von der Einwilligung der Kindsmutter abhing. Bislang hatten unverheiratete Väter daher keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen.
Dies hatten sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Nach dem Regierungsentwurf kann der Vater zukünftig die Mitsorge im Rahmen eines beschleunigten bzw. in einem vereinfachten Verfahren durchsetzen. Dies soll gerade auch dann gelten, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Allerdings darf die gemeinsame Sorge nicht dem Kindeswohl widersprechen.
Nach dem Gesetzesentwurf soll zunächst die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht haben. Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, kann der Vater sich an das Jugendamt wenden, um noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er damit keinen Erfolg hat oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht, kann er einen Antrag beim Familiengericht stellen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens soll dann eine gesetzliche Vermutung dahingehend bestehen, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht, wenn der andere Elternteil schweigt oder er keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vorträgt und solche Gründe dem Gericht auch sonst nicht bekannt geworden sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Der Gesetzentwurf ist am 04.07.2012 vom Kabinett beschlossen worden. Er muss nunmehr noch vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten kann.
Für familienrechtliche Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Teichmann gerne zur Verfügung.