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Bundesgerichtshof klärt Kindesunterhalt bei Wechselmodell

Der Bundesgerichtshof entschied, dass beim Wechselmodell, bei dem die Kinder zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben, beide Eltern für den Kindesunterhalt verantwortlich sind. Im konkreten Fall lebten die Kinder abwechselnd bei ihrem Vater und ihrer Mutter. Die Frage war, wie der Unterhalt zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Der BGH stellte klar, dass beide Elternteile anteilig zum Unterhalt beitragen müssen, abhängig von ihren jeweiligen Einkünften. Es wird erwartet, dass jeder Elternteil die Hälfte der monatlichen Unterhaltskosten übernimmt, wobei Einkommen und Bedarf des Kindes berücksichtigt werden. Eine Anpassung des Unterhaltsanspruchs kann erforderlich sein, wenn sich die finanziellen Verhältnisse der Eltern ändern. Der Beschluss betont, dass im Wechselmodell kein Elternteil allein für den gesamten Unterhalt aufkommen muss, sondern beide Eltern gemeinsam die finanzielle Verantwortung tragen. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die Kosten fair aufgeteilt werden und dem Kindeswohl dienen. Der BGH wies darauf hin, dass eine genaue Berechnung des Unterhalts erforderlich ist, um Über- oder Unterzahlungen zu vermeiden. Die Entscheidung bietet Klarheit für Fälle, in denen Eltern ein Wechselmodell praktizieren und stellt sicher, dass beide Elternteile gerecht zur Unterhaltspflicht herangezogen werden.


Gericht: Bundesgerichtshof
Datum der Entscheidung: 10. April 2024
Aktenzeichen: XII ZB 459/23

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