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Arbeitsunfall im Homeoffice – Neuer Meilenstein im Rechtsschutz

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Unfall im Homeoffice unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, wenn die verrichtete Tätigkeit einen betrieblichen Zweck erfüllt. Konkret ging es um einen Unternehmer, der beim Regulieren seiner defekten Heizungsanlage verunglückte, um die Arbeitsbedingungen in seinem Homeoffice zu verbessern. Die Richter urteilten, dass die Handlung nicht nur privat motiviert, sondern auch unternehmensdienlich war.

Die bisherige Auffassung, dass Gefahren durch private Gegenstände wie eine Heizung nicht abgedeckt seien, wurde ausdrücklich revidiert. Entscheidend sei die sogenannte „objektivierte Handlungstendenz“ – ob die Handlung im betrieblichen Interesse erfolgte. Die Anerkennung dieses Vorfalls als Arbeitsunfall setzt einen wichtigen Präzedenzfall für die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre im Homeoffice.

Für Arbeitnehmer und Selbständige im Homeoffice ist dies ein positives Signal: Ihre Arbeitsumgebung wird rechtlich stärker berücksichtigt. Das Urteil sorgt für mehr Sicherheit und schafft Vertrauen in die gesetzliche Unfallversicherung.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch Risiken in Privaträumen, wenn sie betrieblichen Zwecken dienen, nicht zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Dadurch wird das Arbeiten im Homeoffice attraktiver und sicherer.

Gericht: Bundessozialgericht
Aktenzeichen: B 2 U 14/21 R
Datum: 21.03.2024

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