Das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Umgang eines Vaters mit seinem Sohn weiterhin ausgeschlossen bleibt. Der Vater hatte in der Vergangenheit schwere häusliche Gewalt gegen die Mutter ausgeübt, die das Kind miterlebt hat. Aufgrund dieser Erlebnisse leidet das Kind unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und befindet sich in Therapie.
Das Gericht betonte, dass Kinder, die Gewalt gegen einen Elternteil miterleben, selbst massiv belastet werden. Ein erzwungener Umgang würde die Ängste des Kindes verstärken und könnte zu einer erneuten Traumatisierung führen. Der Vater hatte gegen den bereits bestehenden Umgangsausschluss Beschwerde eingelegt, doch das Gericht hielt diese für unbegründet.
Es stellte fest, dass der Vater sein gewalttätiges Verhalten nicht ausreichend reflektiert und kein tragfähiges Konzept zur Verarbeitung der Vorfälle vorgelegt hat. Eine erneute Anhörung des Kindes wurde aus Rücksicht auf dessen seelische Gesundheit abgelehnt. Der Umgangsausschluss wurde daher bis zum 26. November 2025 verlängert.
Die Entscheidung schützt das Kind und gibt ihm Zeit zur Stabilisierung, während der Vater die Möglichkeit hat, an seinem Verhalten zu arbeiten.
Gericht: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken
Aktenzeichen: 6 UF 64/24
Datum: 04.12.2024