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BGH: Online-Ehen aus dem Ausland in Deutschland unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Ehen, die per Videotelefonie von Deutschland aus vor einem ausländischen Trauungsorgan geschlossen werden, in Deutschland rechtlich unwirksam sind. Im vorliegenden Fall hatten zwei nigerianische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, ihre Ehe per Videotelefonie vor einer Behörde in Utah, USA, geschlossen. Nach deutschem Recht gilt eine Ehe als im Inland geschlossen, wenn die Erklärungen zur Eheschließung von den Beteiligten in Deutschland abgegeben werden. Da dies nicht in der vorgeschriebenen Form vor einem deutschen Standesbeamten geschah, erklärte der BGH die Ehe für unwirksam.

Der BGH stellte klar, dass die deutschen Formerfordernisse nicht durch alternative Verfahren umgangen werden können. Die von den Antragstellern gewünschte Anerkennung der Online-Eheschließung scheiterte daher an den Vorschriften des deutschen Rechts. Die Antragsteller können jedoch eine erneute Eheschließung vor einem deutschen Standesamt durchführen, wodurch Rechtsunsicherheiten vermieden werden.

Dieses Urteil schafft Klarheit für Paare, die auf unkonventionelle Weise heiraten wollen, und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Es zeigt, dass Deutschland klare Regeln für die Eheschließung hat, um rechtliche und gesellschaftliche Ordnung zu gewährleisten.

Gericht: Bundesgerichtshof (BGH)
Aktenzeichen: XII ZB 244/22
Datum: 25. September 2024

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