Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Umgangsausschluss für einen Vater gerechtfertigt ist, der wiederholt Gewalt gegen die Mutter seiner Kinder ausgeübt hat. Die Kinder waren mehrfach Zeugen der Gewalt, was bei ihnen Ängste und Verhaltensauffälligkeiten auslöste. Die Mutter beantragte den Ausschluss des Umgangs, nachdem der Vater erneut gewalttätig wurde, obwohl bereits gerichtliche Maßnahmen ergriffen worden waren. Der Vater bestritt die Vorwürfe, wurde aber aufgrund der polizeilichen Ermittlungen und der Aussagen der Mutter und Kinder zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass das Wohl der Kinder durch den Umgang mit dem Vater gefährdet ist. Es betonte, dass der Wille der Kinder, den Vater nicht sehen zu wollen, berücksichtigt werden muss. Ein begleiteter Umgang wurde ausgeschlossen, da die Kinder stark belastet sind und weitere psychische Schäden drohen. Das Gericht verwies auch auf die Istanbul-Konvention, die den Schutz der Kinder vor miterlebter häuslicher Gewalt fordert. Eine Wiederaufnahme des Umgangs wäre nur unter sicheren Bedingungen möglich, etwa nach erfolgreichem Abschluss eines Anti-Aggressions-Trainings des Vaters.
Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg
Datum: 16. Mai 2024
Aktenzeichen: 11 UF 329/24