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Arbeitsrecht: Kollegen-Bashing in sozialen Netzwerken kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen

10.12.2012 22:05 von Frank Sonnefeld

Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg können grob beleidigende Äußerungen über Arbeitskollegen in sozialen Netzwerken zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsplatzes führen. Im konkreten Fall hatte ein Angestellter auf seiner Facebook-Seite andere Arbeitskollegen als “Speckrollen” und “Klugscheißer” betitelt. Derartige Beleidigungen können grundsätzlich ausreichen, um eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen. Im konkreten Fall hielt das Gericht die ausgesprochene fristlose Kündigung allerdings ausnahmsweise deshalb für unwirksam, weil der beleidigende Arbeitnehmer im Vorfeld von seinen Arbeitskollegen unberechtigt gegenüber seinem Arbeitgeber denunziert worden war und das Gericht die ausgesprochenen Beleidigungen ohne namentliche Nennung der Kollegen als Affekthandlung einstufte.

Urteil des ArbG Duisburg vom 26.09.2012
Az. 5 Ca 949/12

Für arbeitsrechtliche Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Sonnefeld gerne zur Verfügung.

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