17.12.2012 09:00 von Tobias T. Teichmann
Die für die Bemessung der familienrechtlichen Unterhaltspflichten einschlägige „Thüringer Leitlinie“, die an die „Düsseldorfer Tabelle“ angelehnt ist, wird zum 01.01.2013 erneut angepasst werden. Eine solche Anpassung wird regelmäßig aller ein bis zwei Jahre vorgenommen. Die aktuelle Anpassung berücksichtigt die Erhöhung der SGB II – Sätze („Hartz-IV“) zum 01.01.2013. Die letzte Anpassung der Unterhaltstabellen und Selbstbehaltsätze hatte zum 01.01.2011 stattgefunden.
Ändern wird sich der Selbstbehalt, also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen selbst für das eigene Leben zur Verfügung stehen muss. Der notwendige oder kleine Selbstbehalt, der gegenüber Minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt, wird für erwerbstätige Unterhaltspflichtige von € 950,00 auf € 1.000,00 erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt dieser notwendige oder kleine Selbstbehalt von € 770,00 auf € 800,00. Der angemessene oder große Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern, die nicht privilegiert sind, steigt von € 1.150,00 auf € 1.200,00. Der Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten (eheangemessener Selbstbehalt) sowie der Selbstbehalt gegenüber der Mutter / dem Vater eines nichtehelichen Kindes ändert sich von vormals € 1.050,00 auf nunmehr € 1.100,00. Der Selbstbehalt gegenüber den Eltern des Unterhaltspflichtigen (angemessener Selbstbehalt) steigt von € 1.500,00 auf € 1.600,00.
Der Kindesunterhalt selbst wird 2013 nicht angehoben werden. Dieser richtet sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag, welcher im Jahr 2013 nicht erhöht werden wird. Deshalb ändern sich auch die Unterhaltsbeträge des Kindesunterhalts nicht.
Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichtes verwenden die Thüringer Leitlinien, in die die „Düsseldorfer Tabelle“ einbezogen ist, als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. In der vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen „Düsseldorfer Tabelle“ werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. Unterhaltsleitlinien und unter anderem Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.
Die aktuelle Fassung der Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts (Stand 01.01.2013) finden Sie unter Downloads.
Für familienrechtliche Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Teichmann gerne zur Verfügung.