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Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat entschieden, dass die Großeltern väterlicherseits weiterhin regelmäßig Umgang mit ihren Enkelkindern haben dürfen. Die Großeltern hatten in der Vergangenheit eine enge Beziehung zu den Kindern, doch die Mutter hatte den Kontakt abgebrochen. Das Amtsgericht hatte daraufhin einen geregelten Umgang festgelegt, den sowohl die Großeltern als auch die Mutter anfechteten. Die Großeltern wollten mehr Zeit mit den Enkeln verbringen, während die Mutter den Umgang ganz verhindern wollte. Das OLG entschied, dass die bisherige Regelung angemessen ist und weder ausgeweitet noch aufgehoben werden sollte. Der enge Kontakt der Kinder zu ihren Großeltern sei kindeswohldienlich, aber eine weitere Ausdehnung des Umgangs könnte sie überlasten. Die Richter betonten, dass familiäre Streitigkeiten zwischen den Erwachsenen die Kinder nicht belasten dürften. Eine telefonische Kontaktregelung wurde abgelehnt, da sie nicht praktikabel sei. Das Gericht bestätigte damit die vorherige Entscheidung des Amtsgerichts als ausgewogen und im besten Interesse der Kinder. Diese Entscheidung stärkt das Recht der Großeltern, eine Beziehung zu ihren Enkeln zu pflegen, solange dies dem Kindeswohl dient. Diese Entscheidung ist positiv, weil sie das Recht der Kinder auf stabile und wertvolle familiäre Beziehungen schützt und zeigt, dass auch Großeltern eine wichtige Rolle im Leben ihrer Enkel spielen können.

Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
Aktenzeichen: 9 UF 204/23
Datum: 29.04.2024

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