Was bedeutet „Scheidungsanwalt“?
Ein Scheidungsanwalt ist ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die Mandanten im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens berät und vor dem Familiengericht vertritt. Da in Deutschland in Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht, kann ein Scheidungsantrag nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden.
Aufgaben eines Scheidungsanwalts
Ein Scheidungsanwalt übernimmt unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen der Scheidung
- Vorbereitung und Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht
- Vertretung des Mandanten im Scheidungstermin
- Beratung und Vertretung in Folgesachen wie:
- Unterhaltsfragen (z. B. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Sorgerechts- und Umgangsregelungen
- Hausratsteilung und Wohnungszuweisung
Einvernehmliche Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag einreicht. Der andere Ehegatte muss keinen eigenen Anwalt beauftragen, solange er keine eigenen Anträge stellt.
Anwaltliche Vertretung bei streitiger Scheidung
Kommt es zu Streit über Unterhalt, Zugewinn oder andere Folgesachen, benötigen beide Ehegatten jeweils eine eigene anwaltliche Vertretung.
Kosten
Die Kosten für den Scheidungsanwalt richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens, der vom Gericht anhand von Einkommen und Vermögen der Ehegatten festgelegt wird. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Beispiel
Eine Ehefrau möchte sich scheiden lassen und beauftragt einen Scheidungsanwalt mit der Antragstellung. Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und vertritt sie während des gesamten Verfahrens, einschließlich der Regelung des Zugewinnausgleichs.
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