Kanzlei Sonnefeld * Teichmann | Ihr Anwalt in Jena und Thüringen

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

Kindesanhörung

« Back to Glossary Index

Was bedeutet „Anhörung des Kindes“?

Die Anhörung des Kindes ist ein zentrales Verfahrenselement in allen Kindschaftssachen (§ 159 FamFG).
Das Gericht muss das Kind in Verfahren, die seine Person betreffen (z. B. Sorge, Umgang, Herausgabe), persönlich anhören.
Ziel ist es, die Meinung und Sichtweise des Kindes zu erfahren und diese bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Die Anhörung soll das Kind nicht belasten, sondern ihm die Möglichkeit geben, sich altersgerecht zu äußern.


Gesetzliche Grundlage

  • § 159 FamFG: Grundsätzliche Pflicht zur persönlichen Anhörung des Kindes
  • § 159 Abs. 2 FamFG:
    Nur in engen Ausnahmefällen kann das Gericht auf eine Anhörung verzichten,
    z. B. wenn diese das Kind erheblich belasten würde oder offensichtlich keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.

Wer ist anzuhören?

  • Grundsatz:
    Jedes Kind, das von einer familiengerichtlichen Entscheidung betroffen ist, muss angehört werden – unabhängig vom Alter.
  • Ausnahme:
    Nur bei den oben genannten besonderen Gründen kann das Gericht von der Anhörung absehen, dies muss es dann aber ausdrücklich begründen.

Ablauf der Anhörung

  1. Vorbereitung
    • Das Gericht wählt einen kindgerechten Rahmen, oft in einem separaten, geschützten Raum.
    • Eltern sind in der Regel nicht anwesend, um Drucksituationen zu vermeiden.
  2. Gespräch mit dem Kind
    • Der Richter oder die Richterin spricht altersgerecht mit dem Kind über seine Wünsche, seine Sicht auf die Situation und seine Vorstellungen.
    • Das Kind kann sich frei äußern, es gibt keine Pflicht zu einer bestimmten Stellungnahme.
  3. Protokollierung
    • Das Gericht hält die wesentlichen Aussagen im Protokoll fest.
    • Bei Bedarf kann ein Verfahrensbeistand das Kind zusätzlich unterstützen und seine Interessen vertreten.

Rolle des Verfahrensbeistands

Der Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“) ist häufig bei der Anhörung dabei.
Seine Aufgabe ist es,

  • dem Kind den Ablauf zu erklären,
  • seine Wünsche zu ermitteln
  • und diese gegenüber dem Gericht zu vertreten.

Bedeutung der Anhörung

Die Anhörung dient

  • der Wahrung der Kindesrechte (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention),
  • einer kindgerechten Verfahrensgestaltung
  • und einer realitätsnahen Entscheidung, die sich an den Bedürfnissen des Kindes orientiert.

Die Aussagen des Kindes sind nicht automatisch bindend. Das Gericht entscheidet weiterhin nach dem Kindeswohlprinzip, muss aber die Äußerungen des Kindes angemessen berücksichtigen.


Beispiel

Beispiel:
Nach der Trennung streiten die Eltern über das Umgangsrecht für die 8-jährige Tochter.

  • Das Familiengericht lädt die Tochter zu einer persönlichen Anhörung ein.
  • Ein Verfahrensbeistand begleitet sie, erklärt den Ablauf und gibt Sicherheit.
  • Das Gericht berücksichtigt ihre Wünsche bei der Entscheidung, ohne dass sie allein entscheidend sind.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung. 👉 Kontakt

« zurück zum Index