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Ehevertrag

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Was bedeutet „Ehevertrag“?

Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Ehegatten oder zukünftigen Ehegatten, mit der individuelle Regelungen über die rechtlichen Folgen der Ehe oder einer möglichen Scheidung getroffen werden.

Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung (als Vorehevertrag) oder während der bestehenden Ehe geschlossen werden.


Rechtliche Grundlage

Die Möglichkeit zum Abschluss eines Ehevertrages ergibt sich aus § 1408 BGB.
Der Vertrag muss gemäß § 1410 BGB notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.


Typische Regelungsbereiche im Ehevertrag

  1. Güterrechtliche Regelungen
    • Wahl der Gütertrennung oder modifizierten Zugewinngemeinschaft
    • Festlegung von Ausnahmen für bestimmte Vermögenswerte
  2. Unterhaltsansprüche
  3. Versorgungsausgleich
    • Möglichkeit der Ausschließung oder Modifikation des Versorgungsausgleichs
    • Sinnvoll bei selbständiger Altersvorsorge oder Beamtenpensionen
  4. Erbrechtliche Regelungen
    • Einbeziehung oder Ausschluss des Ehegatten aus der gesetzlichen Erbfolge
  5. Sonstige Vereinbarungen
    • Vereinbarungen über Hausrat, Ehewohnung oder Unternehmensbeteiligungen

Vorteile eines Ehevertrags

  • Rechtssicherheit für beide Ehegatten
  • Vermeidung langwieriger Streitigkeiten im Scheidungsfall
  • Individuelle Lösungen statt starre gesetzliche Regelungen
  • Schutz von Unternehmen und Betriebsvermögen

Grenzen des Ehevertrags

Eheverträge dürfen nicht zu einer einseitigen und sittenwidrigen Benachteiligung eines Ehegatten führen. Klauseln, die den Kernbereich der Ehe verletzen oder den Ehegatten unangemessen benachteiligen, können von Gerichten für unwirksam erklärt werden.


Beispiel

Ein Unternehmer möchte sicherstellen, dass seine Betriebsbeteiligung im Scheidungsfall nicht geteilt wird. Im Ehevertrag wird vereinbart, dass Betriebsvermögen vom Zugewinnausgleich ausgenommen ist, während andere Vermögenswerte nach den gesetzlichen Regeln geteilt werden.


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