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Umgangsregelung

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Was bedeutet Umgangsregelung?

Die Umgangsregelung beschreibt die Festlegung, wann und in welchem Umfang ein Kind mit dem Elternteil Zeit verbringt, bei dem es nicht überwiegend lebt.
Ziel ist es, den Kontakt zwischen Kind und beiden Elternteilen zu sichern und dabei das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.


Rechtsgrundlage

Die Umgangsregelung beruht auf § 1684 BGB:

  • Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Beide Elternteile haben die Pflicht und das Recht zum Umgang mit ihrem Kind.
  • Das Familiengericht kann über den Umfang, die Ausgestaltung oder auch Einschränkungen des Umgangs entscheiden, wenn sich die Eltern nicht einigen.

Möglichkeiten der Umgangsregelung

  • Einvernehmliche Regelung: Die Eltern einigen sich eigenständig oder mit Hilfe von Jugendamt oder Mediation.
  • Gerichtliche Regelung: Wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet das Familiengericht.
  • Flexible Lösungen: Umgang kann stundenweise, an Wochenenden, in den Ferien oder an Feiertagen stattfinden.
  • Begleiteter Umgang: In besonderen Fällen (z. B. bei Konflikten oder Gefährdungen) findet der Umgang unter Aufsicht einer neutralen Person oder Einrichtung statt.

Ziel der Umgangsregelung

Eine gute Umgangsregelung soll:

  • die Stabilität und Verlässlichkeit für das Kind sichern,
  • Konflikte zwischen den Eltern reduzieren,
  • die Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen fördern,
  • das Kindeswohl wahren.

Beispiel aus der Praxis

Beispiel:
Ein Kind lebt überwiegend bei der Mutter. Die Eltern vereinbaren, dass es alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag beim Vater ist und die Hälfte der Schulferien dort verbringt.
Da sich beide einig sind, muss das Familiengericht nicht eingeschaltet werden.


Bedeutung für die Praxis

Eine klare und durchdachte Umgangsregelung schafft Rechtssicherheit und reduziert Streit. Besonders in hochkonflikthaften Trennungssituationen kann eine gerichtliche Regelung notwendig sein, um das Wohl des Kindes zu schützen.


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