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Umgang

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Was bedeutet „Umgang“?

Der Begriff Umgang beschreibt das Recht und die Pflicht von Eltern und Kindern, regelmäßige persönliche Kontakte miteinander zu pflegen. Er umfasst das Besuchsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, sowie das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen.

Der Umgang dient vor allem dem Kindeswohl und soll sicherstellen, dass das Kind auch nach einer Trennung oder Scheidung eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen behält.


Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 1684 BGB. Dort ist geregelt:

  • Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Beide Eltern sind zum Umgang verpflichtet und berechtigt.
  • Die Eltern sollen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Regelungsmöglichkeiten

  1. Einvernehmliche Regelung
    • Eltern können den Umgang eigenständig und flexibel vereinbaren.
  2. Gerichtliche Regelung
  3. Begleitete Übergaben oder Umgangskontakte
    • Bei hochstrittigen Fällen oder Gefährdung des Kindeswohls kann das Gericht Anordnungen zur begleiteten Übergabe oder zum begleiteten Umgang treffen.

Bedeutung für das Kindeswohl

Regelmäßige und verlässliche Umgangskontakte fördern die emotionale Stabilität und Bindungsentwicklung des Kindes.
Ein Umgangsausschluss kommt nur in Betracht, wenn das Kindeswohl durch den Umgang ernsthaft gefährdet würde.


Unterschiedliche Umgangsmodelle

  • Residenzmodell: Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil.
  • Wechselmodell: Paritätische Betreuung durch beide Eltern.
  • Nestmodell: Kind bleibt in der Wohnung, Eltern wechseln sich ab.

Beispiel

Nach der Trennung lebt das Kind überwiegend bei der Mutter. Der Vater erhält ein regelmäßiges Umgangsrecht an Wochenenden und in den Ferien.


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