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Trennungsunterhalt

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Was bedeutet „Trennungsunterhalt“?

Trennungsunterhalt ist der finanzielle Unterhalt, den ein Ehegatte dem anderen während der Trennungszeit schuldet.
Er dient dazu, den Lebensstandard, den die Ehegatten während der Ehe hatten, soweit wie möglich auch nach der Trennung zu sichern, bis über den nachehelichen Unterhalt entschieden wird oder die Ehe geschieden ist.

Rechtsgrundlage ist § 1361 BGB.


Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

  1. Getrenntleben der Ehegatten
    • Die Ehegatten leben nicht mehr in einer gemeinsamen Wohnung oder führen dort keine gemeinsame Lebensgemeinschaft mehr.
  2. Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten
    • Der Ehegatte ist nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften oder Vermögen zu bestreiten.
  3. Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten
    • Der andere Ehegatte verfügt über ausreichendes Einkommen, um Unterhalt zu zahlen, ohne seinen eigenen notwendigen Selbstbehalt zu unterschreiten.

Dauer des Trennungsunterhalts

  • Beginn: mit dem Zeitpunkt der Trennung
  • Ende: mit Rechtskraft der Scheidung
  • Danach kann ggf. nachehelicher Unterhalt beansprucht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Höhe des Trennungsunterhalts

  • Bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung.
  • Maßgeblich sind die Einkünfte beider Ehegatten, ggf. bereinigt um Abzüge (z. B. berufsbedingte Aufwendungen, Schulden).
  • Häufig wird als Orientierung die 3/7-Regel verwendet:
    • Von der Einkommensdifferenz erhält der berechtigte Ehegatte 3/7 als Trennungsunterhalt.

Erwerbsobliegenheit

  • In den ersten Monaten der Trennung besteht in der Regel keine Verpflichtung, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wenn der Ehegatte zuvor nicht gearbeitet hat.
  • Mit zunehmender Trennungsdauer kann jedoch eine Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit entstehen.

Durchsetzung des Trennungsunterhalts

  • Außergerichtlich:
    Häufig wird zunächst versucht, eine einvernehmliche Regelung zu finden.
  • Gerichtlich:
    Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden.

Beispiel

Beispiel:
Nach der Trennung lebt die Ehefrau ohne Einkommen in der früheren Ehewohnung.
Der Ehemann verdient €4.000 netto.

→ Die Einkommensdifferenz beträgt €4.000. Nach der 3/7-Regel stünde der Ehefrau ein Trennungsunterhalt von rund €1.714 pro Monat zu, soweit keine weiteren Abzüge vorzunehmen sind.


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