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Scheidungsverbund

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Was bedeutet „Scheidungsverbund“?

Der Scheidungsverbund bezeichnet das gerichtliche Verfahren, in dem die Scheidung und alle damit verbundenen Folgesachen gemeinsam entschieden werden. Dadurch werden mehrere Streitpunkte in einem einheitlichen Verfahren geklärt, um Zeit, Kosten und widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.


Rechtliche Grundlage

Der Scheidungsverbund ist in § 137 FamFG geregelt.


Zweck des Scheidungsverbunds

  • Verfahrensbündelung: Scheidung und Folgesachen werden gemeinsam verhandelt.
  • Effizienz: Zeit- und Kostenersparnis durch nur ein Gerichtsverfahren.
  • Rechtssicherheit: Vermeidung von widersprüchlichen Entscheidungen in getrennten Verfahren.

Welche Folgesachen können im Scheidungsverbund geklärt werden?

Typische Folgesachen, die im Scheidungsverbund behandelt werden, sind:


Antragserfordernis

  • Folgesachen müssen vor dem Scheidungstermin ausdrücklich beantragt werden.
  • Ohne Antrag wird das Gericht nur über die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich entscheiden.

Auswirkungen auf das Verfahren

  • Der Scheidungstermin findet erst statt, wenn über die beantragten Folgesachen entschieden werden kann.
  • Bei umfangreichen Folgesachen kann sich die Scheidung dadurch verlängern.

Beispiel

Ein Ehepaar möchte sich scheiden lassen. Zusätzlich beantragen beide die Regelung des Zugewinnausgleichs und des nachehelichen Unterhalts. Diese Folgesachen werden zusammen mit der Scheidung im Scheidungsverbund verhandelt und entschieden.


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