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Scheidungsbeschluss

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Was ist ein Scheidungsbeschluss?

Der Scheidungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, durch die eine Ehe offiziell geschieden wird. Er ersetzt seit der Reform des Familienverfahrensrechts im Jahr 2009 das frühere „Scheidungsurteil“. Der Scheidungsbeschluss wird im Scheidungstermin durch das Familiengericht verkündet.


Inhalt des Scheidungsbeschlusses

Der Scheidungsbeschluss enthält im Wesentlichen:

  • die Feststellung der Scheidung,
  • die Rechtsgrundlagen (§§ 1564 ff. BGB),
  • eine Kostenentscheidung (wer die Gerichtskosten trägt, ob sie geteilt werden etc.),
  • ggf. die Entscheidung zum Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften).

Andere Fragen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht werden nur dann in den Beschluss aufgenommen, wenn entsprechende Anträge gestellt und im Verfahren mitentschieden wurden.


Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses

Der Scheidungsbeschluss wird nicht sofort wirksam, sondern erst mit Rechtskraft.

  • Rechtskraft tritt ein, wenn keine Beschwerde innerhalb der einmonatigen Rechtsmittelfrist eingelegt wird.
  • Auf Wunsch können beide Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel verzichten. In diesem Fall wird der Beschluss sofort rechtskräftig.

Mit Eintritt der Rechtskraft ist die Ehe endgültig aufgelöst.


Bedeutung für die Beteiligten

  • Der Scheidungsbeschluss ist die formale Voraussetzung, um als geschieden zu gelten.
  • Er ist häufig auch für andere rechtliche Schritte erforderlich, z. B. bei einer erneuten Eheschließung oder zur Vorlage bei Behörden.
  • Jede Partei erhält eine Ausfertigung des Beschlusses.

Beispiel aus der Praxis

Beispiel:
Ein Ehepaar erscheint zum Scheidungstermin. Das Gericht stellt das Scheitern der Ehe fest und verkündet den Scheidungsbeschluss.
Beide Ehepartner verzichten im Termin auf Rechtsmittel. Damit wird der Beschluss sofort rechtskräftig, und die Ehe gilt offiziell als geschieden.


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