Was bedeutet „Nachehelicher Unterhalt“?
Der nacheheliche Unterhalt ist der Unterhalt, den ein Ehegatte dem anderen nach der Scheidung schuldet.
Ziel ist es, den finanziell schwächeren Ehegatten nach der Ehe zu unterstützen, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlagen: §§ 1569 ff. BGB
Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz:
„Jeder Ehegatte ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen“ (§ 1569 BGB).
Nachehelicher Unterhalt wird deshalb nicht automatisch gezahlt, sondern nur, wenn bestimmte gesetzliche Gründe vorliegen.
Unterhaltstatbestände
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht u. a. in folgenden Fällen:
- Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
- Für die Betreuung gemeinsamer Kinder, in der Regel bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, darüber hinaus nach Billigkeit.
- Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB)
- Wenn der geschiedene Ehegatte wegen Alters nicht mehr erwerbstätig sein kann.
- Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB)
- Wenn eine Erkrankung eine Erwerbstätigkeit unmöglich macht.
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB)
- Wenn trotz Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden wird.
- Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)
- Wenn eigene Einkünfte vorhanden sind, aber nicht ausreichen, um den früheren Lebensstandard zu halten.
- Unterhalt aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB)
- Bei besonderen Härtefällen.
Dauer des nachehelichen Unterhalts
- Hängt vom Einzelfall ab.
- Grundsätzlich soll der Unterhalt befristet oder der Höhe nach begrenzt werden, soweit dem geschiedenen Ehegatten eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.
- Die Gerichte berücksichtigen hierbei u. a. Ehedauer, Kinderbetreuung und die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten.
Höhe des nachehelichen Unterhalts
- Bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)
- Maßgeblich sind die Einkommen beider Ehegatten, ggf. bereinigt um Abzüge (z. B. berufsbedingte Aufwendungen, Schulden).
- Oft wird zunächst der Trennungsunterhalt als Orientierung herangezogen.
Abänderung und Wegfall
- Der Unterhaltsanspruch kann geändert oder aufgehoben werden, wenn sich die Einkommens- oder Lebensverhältnisse wesentlich ändern.
- Er kann auch befristet oder zeitlich begrenzt werden, insbesondere wenn keine ehebedingten Nachteile mehr bestehen.
Beispiel
Beispiel:
Nach 15 Jahren Ehe und zwei gemeinsamen Kindern wird die Ehe geschieden.
Die Mutter arbeitet nach der Scheidung in Teilzeit und verdient €1.200 netto, der Vater €4.000 netto.→ Es kann ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bestehen, um die Einkommensdifferenz teilweise auszugleichen.
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