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Kindschaftssache

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Was bedeutet „Kindschaftssache“?

Der Begriff Kindschaftssache umfasst alle gerichtlichen Verfahren, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Kind betreffen.
Er ist in § 151 Nr. 1 und 2 FamFG gesetzlich verankert und stellt die Oberkategorie für alle familiengerichtlichen Verfahren rund um Sorge, Umgang, Herausgabe und weitere Angelegenheiten eines Kindes dar.


Typische Kindschaftssachen

Zu den wichtigsten Kindschaftssachen gehören insbesondere:

  1. Sorgerechtssachen
  2. Umgangssachen
    • z. B. Regelung der Besuchskontakte mit dem nicht betreuenden Elternteil.
  3. Herausgabesachen
    • z. B. Rückführung des Kindes, wenn es unberechtigt zurückgehalten wird.
  4. Kindschaftssachen mit Amtsbefugnissen
    • z. B. Verfahren bei Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB.
  5. Adoptionssachen und Vormundschaftsangelegenheiten

Einleitung des Verfahrens

  • Grundsatz: Antragserfordernis
    In den meisten Fällen muss eine beteiligte Person (z. B. ein Elternteil) einen Antrag stellen, damit das Familiengericht tätig wird.
  • Ausnahme: Amtsweg (§ 24 FamFG)
    Bei Kindeswohlgefährdung oder wenn das öffentliche Interesse dies erfordert, kann das Familiengericht eine Kindschaftssache auch von Amts wegen einleiten.

Beteiligte in Kindschaftssachen

Regelmäßig beteiligt sind:

  • die Eltern,
  • das Kind selbst,
  • das Jugendamt als gesetzlicher Beteiligter,
  • ggf. ein Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“),
  • das Familiengericht,
  • ggf. Sachverständige (z. B. psychologische Gutachter).

Ablauf einer Kindschaftssache

  1. Antrag oder amtswegige Einleitung
  2. Frühzeitige Anhörung aller Beteiligten (§ 155 FamFG – Beschleunigungsgebot)
  3. Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG)
    • Das Kind wird grundsätzlich unabhängig vom Alter persönlich angehört.
  4. Beteiligung des Jugendamts
  5. Ggf. Bestellung eines Verfahrensbeistands
  6. Erörterungstermin mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung
  7. Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG)

Kindschaftssachen sind besonders eilbedürftig.

  • Der erste Termin soll möglichst innerhalb eines Monats nach Antragseingang stattfinden.
  • Ziel: schnelle Entscheidungen, um Belastungen für das Kind zu vermeiden.

Beispiel

Beispiel:
Nach einer Trennung möchte die Mutter, dass das Kind bei ihr lebt.
Der Vater beantragt das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

→ Das Familiengericht führt eine Kindschaftssache durch, hört das Kind an, beteiligt Jugendamt und Verfahrensbeistand und entscheidet nach dem Kindeswohlprinzip.


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