Was bedeutet „Kindesunterhalt“?
Kindesunterhalt ist die finanzielle Leistung, die ein Elternteil an sein Kind erbringt, um dessen Lebensunterhalt nach Trennung oder Scheidung zu sichern.
Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Kind auch nach der Trennung seiner Eltern wirtschaftlich so gestellt wird, wie es dem Einkommen und den Lebensverhältnissen der Eltern entspricht.
Rechtsgrundlage ist § 1601 ff. BGB.
Arten des Kindesunterhalts
- Barunterhalt
- Wird von dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt.
- Dieser Elternteil leistet seinen Beitrag in Form von Geldzahlungen.
- Naturalunterhalt
- Wird von dem Elternteil erbracht, bei dem das Kind lebt.
- Er erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Betreuung, Verpflegung und Unterkunft.
Höhe des Kindesunterhalts
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach
- dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils,
- dem Alter des Kindes
- und den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle (bundesweit anerkannte Leitlinie).
Die Tabelle wird regelmäßig angepasst und dient Gerichten, Jugendämtern und Anwälten als Orientierung.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss.
Er soll sicherstellen, dass niemand durch Unterhaltszahlungen selbst in eine wirtschaftliche Notlage gerät.
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern wird über die Düsseldorfer Tabelle im Regelfall jählich angepasst.
Unterhalt für volljährige Kinder
- Bis zum 18. Geburtstag sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
- Danach sind beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig, auch der Elternteil, bei dem das Kind bisher gelebt hat.
- Während einer Schulausbildung besteht die Unterhaltspflicht grundsätzlich fort, auch während einer Erstausbildung oder eines Studiums.
Durchsetzung des Kindesunterhalts
- Außergerichtlich:
Häufig erfolgt zunächst eine kostenfreie Klärung über das Jugendamt (Beurkundung von Unterhaltsansprüchen). - Gerichtlich:
Kommt keine Einigung zustande, kann das Familiengericht angerufen werden.
Für minderjährige Kinder kann das Verfahren auch vom Jugendamt geführt werden, was in Jena allerdings kaum geschieht.
Unterhaltsvorschuss
Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder unregelmäßig, kann der andere Elternteil beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Der Staat springt dann zunächst ein und nimmt später den Unterhaltspflichtigen ggf. in Regress.
Beispiel
Beispiel:
Nach der Trennung lebt das 10-jährige Kind bei der Mutter.
Der Vater zahlt Kindesunterhalt in Höhe von €450 pro Monat nach der Düsseldorfer Tabelle.→ Er erbringt damit seinen Barunterhalt, während die Mutter den Naturalunterhalt leistet.
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