Was bedeutet „Hausratsteilung“?
Unter Hausratsteilung versteht man die Verteilung des während der Ehe angeschafften Hausrats zwischen den Ehegatten bei Trennung oder Scheidung. Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die für die gemeinsame Haushaltsführung angeschafft wurden und dem gemeinsamen Leben dienten.
Typische Beispiele:
- Möbel (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche),
- Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Herd),
- Geschirr, Besteck, Haushaltswaren,
- technische Geräte (Fernseher, Computer, Staubsauger),
- gemeinsam genutzte Freizeitgegenstände (z. B. Fahrräder).
Nicht zum Hausrat zählen persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck, Fachbücher oder Gegenstände für die Ausübung eines Berufs.
Gesetzliche Grundlage
Die Hausratsteilung ist in § 1568b BGB geregelt. Danach kann jeder Ehegatte verlangen, dass die Hausratsgegenstände angemessen verteilt werden, wenn die Ehe scheitert.
Grundsätze der Hausratsteilung
- Trennung und Scheidung:
- Während der Trennungszeit kann ein Ehegatte die vorläufige Zuweisung von Hausratsgegenständen verlangen, soweit dies erforderlich ist (§ 1361a BGB).
- Nach Rechtskraft der Scheidung erfolgt die endgültige Hausratsteilung.
- Billigkeitserwägungen:
- Die Verteilung soll gerecht und praktikabel erfolgen.
- Maßgeblich sind insbesondere die Bedürfnisse der Kinder, die wirtschaftliche Lage der Ehegatten und die tatsächliche Nutzung.
- Eigentumsverhältnisse:
- Eigentum spielt eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, wie die Gegenstände für die Haushaltsführung genutzt wurden.
Verfahren und Durchsetzung
- Einvernehmliche Regelung:
Idealerweise einigen sich die Ehegatten außergerichtlich über die Aufteilung. - Gerichtliche Entscheidung:
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Ehegatte beim Familiengericht einen Antrag auf Hausratsteilung stellen.
→ Das Gericht trifft dann eine Billigkeitsentscheidung, d. h. es ordnet die Verteilung nach den Bedürfnissen der Parteien an. - Kein Automatismus:
Anders als der Versorgungsausgleich erfolgt die Hausratsteilung nicht automatisch im Scheidungsverfahren, sondern nur auf Antrag.
Kinderinteressen
Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, erhalten diese bei der Hausratsteilung regelmäßig Vorrang:
- Gegenstände, die für das Wohlergehen der Kinder erforderlich sind (z. B. Kinderzimmermöbel, Waschmaschine), werden in der Regel dem Elternteil zugesprochen, bei dem die Kinder überwiegend leben.
Abgrenzung zu anderen Ansprüchen
- Hausratsteilung: betrifft Haushaltsgegenstände, erfolgt auf Grundlage familienrechtlicher Vorschriften.
- Zugewinnausgleich: betrifft das Vermögen und die während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse.
- Unterhalt: betrifft den laufenden Lebensunterhalt und ist wirtschaftlich von der Hausratsteilung unabhängig.
Beispiel
Beispiel:
Nach der Trennung lebt die Ehefrau mit den beiden gemeinsamen Kindern in der früheren Ehewohnung.
- Sie erhält: Kinderzimmermöbel, Waschmaschine, Kühlschrank, Herd, Kücheneinrichtung.
- Der Ehemann erhält: Sofa, Fernseher, Esszimmermöbel.
Die Verteilung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und der praktischen Nutzbarkeit.
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