Kanzlei Sonnefeld * Teichmann | Ihr Anwalt in Jena und Thüringen

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

Gütertrennung

« Back to Glossary Index

Was bedeutet „Gütertrennung“?

Die Gütertrennung ist ein gesetzlich zulässiger Güterstand, bei dem die Ehegatten ihre Vermögensmassen vollständig getrennt halten.
Das bedeutet: Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines eigenen Vermögens und haftet nicht für die Schulden des anderen.

Im Fall der Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt.


Rechtliche Grundlage

Die Gütertrennung ist in § 1414 BGB geregelt.
Sie muss gemäß § 1410 BGB durch notariellen Ehevertrag vereinbart werden.


Merkmale der Gütertrennung

  1. Trennung der Vermögensmassen
    • Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig.
  2. Keine automatische Vermögensbeteiligung
    • Wertsteigerungen während der Ehe werden nicht ausgeglichen.
  3. Scheidungsfolgen
    • Bei Scheidung gibt es keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich.

Vorteile der Gütertrennung

  • Einfache Vermögensverhältnisse: Jeder behält, was ihm gehört.
  • Schutz von Unternehmen oder Betriebsvermögen: Keine Teilung bei Scheidung.
  • Schnelle Scheidungsverfahren: Da der Zugewinnausgleich entfällt, verkürzt sich die Verfahrensdauer.

Nachteile der Gütertrennung

  • Keine Teilhabe am Vermögenszuwachs des anderen Ehegatten
  • Kann für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nachteilig sein
  • Individuelle Ausgleichsregelungen müssen ggf. gesondert vereinbart werden

Hinweis zur praktischen Bedeutung

In der Praxis kommt der Gütertrennung im deutschen Recht kaum Bedeutung zu, da die modifizierte Zugewinngemeinschaft häufig interessengerechtere Lösungen bietet.
Durch die Modifikation können bestimmte Vermögenswerte (z. B. Unternehmen) vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden, ohne dass die Ehegatten auf alle Schutzmechanismen des gesetzlichen Güterstandes verzichten müssen.


Unterschied zur Zugewinngemeinschaft

ZugewinngemeinschaftGütertrennung
Gesetzlicher GüterstandVertraglich zu vereinbaren
Zugewinnausgleich bei ScheidungKein Ausgleich bei Scheidung
Teilweise gemeinsame VermögensbildungVollständige Trennung des Vermögens

Beispiel

Ein Ehepaar vereinbart Gütertrennung, weil der Ehemann ein Unternehmen besitzt, das im Falle der Scheidung nicht geteilt werden soll. Jeder Ehegatte behält sein Vermögen vollständig.


Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung. 👉 Kontakt

« zurück zum Index