Was bedeutet „Gütergemeinschaft“?
Die Gütergemeinschaft ist ein in Deutschland zulässiger, aber eher selten gewählter Güterstand. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung wird bei der Gütergemeinschaft das Vermögen der Ehegatten in weiten Teilen gemeinschaftliches Eigentum.
Das bedeutet: Mit Beginn der Gütergemeinschaft verschmilzt das bisherige und das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich zu einem Gesamtgut, das beiden Ehegatten gemeinsam gehört.
Rechtliche Grundlage
Die Gütergemeinschaft ist in den §§ 1415 ff. BGB geregelt und kann nur durch einen notariellen Ehevertrag gemäß § 1410 BGB vereinbart werden.
Arten der Gütergemeinschaft
- Gesamtgut: Vermögen, das beiden Ehegatten gemeinsam gehört
- Vorbehaltsgut: Vermögen, das per Ehevertrag vom Gesamtgut ausgeschlossen wird
- Sondergut: Vermögen, das seiner Natur nach nicht ins Gesamtgut fallen kann (z. B. höchstpersönliche Rechte)
Merkmale der Gütergemeinschaft
- Gemeinsames Eigentum
- Ehegatten verwalten das Gesamtgut gemeinschaftlich.
- Haftungsfragen
- Für Verbindlichkeiten können beide Ehegatten mit dem Gesamtgut haften.
- Scheidungsfolgen
- Bei Scheidung ist das Gesamtgut auseinanderzusetzen, was oft komplex ist.
Vorteile der Gütergemeinschaft
- Vollständige Vermögensgemeinschaft
- Klare Eigentumsverhältnisse während der Ehe
Nachteile der Gütergemeinschaft
- Haftungsrisiken: Gläubiger können auf das Gesamtgut zugreifen
- Aufwändige Auseinandersetzung bei Scheidung oder Tod eines Ehegatten
- In der Praxis kaum Bedeutung, da Zugewinngemeinschaft und modifizierte Zugewinngemeinschaft meist flexiblere und interessengerechtere Lösungen bieten
Unterschied zu anderen Güterständen
Zugewinngemeinschaft | Gütertrennung | Gütergemeinschaft |
---|---|---|
Gesetzlicher Güterstand | Vertraglich zu vereinbaren | Vertraglich zu vereinbaren |
Zugewinnausgleich bei Scheidung | Kein Ausgleich bei Scheidung | Auseinandersetzung des Gesamtguts |
Teilweise gemeinsames Vermögen | Vollständige Trennung | Vollständige Gemeinschaft |
Beispiel
Ein Ehepaar vereinbart Gütergemeinschaft, um das gesamte Vermögen als gemeinsames Eigentum zu führen. Im Falle der Scheidung müsste das Gesamtgut zwischen beiden aufgeteilt werden, was oft aufwändig ist.
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