Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich beide Ehegatten darüber einig sind, dass ihre Ehe geschieden werden soll und die wesentlichen Fragen rund um die Trennung bereits geklärt sind.
Im Gegensatz zu einer streitigen Scheidung verlaufen Verfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel schneller, unkomplizierter und kostengünstiger.
Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung
Damit eine Scheidung einvernehmlich durchgeführt werden kann, müssen in der Regel folgende Punkte geklärt sein:
- Ablauf des Trennungsjahres (in Ausnahmefällen Härtefallscheidung möglich),
- Einigkeit über die Scheidung an sich,
- Einvernehmen in den Folgesachen, insbesondere:
- elterliche Sorge und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder,
- Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt),
- Vermögensauseinandersetzung (z. B. Zugewinnausgleich),
- Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften).
Sind all diese Fragen geklärt, kann das Verfahren auf die eigentliche Scheidung konzentriert werden.
Ablauf der einvernehmlichen Scheidung
- Antragstellung: Ein Ehegatte reicht über seinen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
- Zustellung: Der andere Ehegatte erhält den Antrag und stimmt diesem zu.
- Versorgungsausgleich: Das Gericht führt, sofern kein wirksamer Verzicht vorliegt, den Versorgungsausgleich durch.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen vor Gericht, bestätigen ihre Einigkeit und den Scheidungswunsch.
- Scheidungsbeschluss: Das Gericht spricht die Scheidung durch Beschluss aus.
Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung
- Kostenersparnis: Nur ein Rechtsanwalt ist erforderlich (für den Antragsteller).
- Zeitersparnis: Verfahren verlaufen in der Regel deutlich schneller.
- Weniger Belastung: Konflikte werden vermieden, was insbesondere bei gemeinsamen Kindern von Vorteil ist.
Beispiel aus der Praxis
Beispiel:
Ein Ehepaar hat sich bereits vor einem Jahr getrennt und einigt sich außergerichtlich auf Unterhalt, Zugewinn und Umgangsregelung für die Kinder.
Der Ehemann reicht mit anwaltlicher Unterstützung den Scheidungsantrag ein, die Ehefrau stimmt zu.
Im Scheidungstermin bestätigt das Gericht die Einigkeit der Parteien und spricht die Scheidung aus.
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