Was bedeutet „Eheschließung“?
Die Eheschließung ist der formelle Akt, durch den zwei Personen rechtswirksam eine Ehe eingehen. Sie begründet die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten und schafft rechtliche Grundlagen für die Familie.
Rechtliche Grundlage
Die Eheschließung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 1297–1309 geregelt.
Wichtige Vorschriften:
- § 1297 BGB: Ehefähigkeit der Partner
- § 1310 BGB: Form der Eheschließung
- § 1303–1308 BGB: Ehehindernisse (z. B. Verwandtschaft, bestehende Ehe)
Voraussetzungen
- Ehefähigkeit
- Beide Partner müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
- Ehehindernisse, wie Verwandtschaft oder bestehende Ehe, dürfen nicht bestehen.
- Einwilligung der Partner
- Die Eheschließung erfolgt freiwillig und darf nicht unter Zwang oder Täuschung erfolgen.
- Formvorschrift
- Die Eheschließung muss öffentlich und vor einem Standesbeamten erfolgen (§ 1310 BGB).
- Kirchliche Trauungen sind rechtlich nicht ausreichend; sie sind zusätzlich möglich, aber freiwillig.
Ablauf der Eheschließung
- Anmeldung beim Standesamt
- Vorlage von Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunden und ggf. Nachweisen über bisherige Ehen.
- Prüfung der Ehefähigkeit und aller Formalitäten.
- Terminvereinbarung für die Trauung
- Oft einige Wochen Vorlaufzeit, abhängig vom Standesamt.
- Trauung vor dem Standesbeamten
- Mündliche Erklärung beider Partner, die Ehe einzugehen.
- Unterzeichnung des Eheprotokolls.
- Eintragung ins Eheregister
- Die Ehe wird im Eheregister dokumentiert und gilt von diesem Zeitpunkt an rechtsgültig.
Besondere Hinweise
- Gleichgeschlechtliche Paare können seit 2017 die Ehe für alle schließen.
- Bei ausländischen Partnern können zusätzliche Dokumente (z. B. Ehefähigkeitszeugnis gem. § 1309 BGB) erforderlich sein.
- Die Eheschließung begründet gesetzliche Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und ggf. gemeinsame elterliche Sorge.
Beispiel
Ein Paar meldet sich beim Standesamt an, bringt alle erforderlichen Unterlagen mit und erklärt vor dem Standesbeamten, die Ehe einzugehen. Nach Eintragung ins Eheregister ist die Ehe rechtsgültig.
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