Kanzlei Sonnefeld * Teichmann | Ihr Anwalt in Jena und Thüringen

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

Jugendamt

« Back to Glossary Index

Was ist das Jugendamt?

Das Jugendamt ist eine kommunale Behörde, die in erster Linie Eltern und Kinder unterstützen soll. Es bietet Hilfe und Beratung in unterschiedlichen Lebenslagen, fördert die Entwicklung junger Menschen und schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl.

Neben seiner beratenden und unterstützenden Funktion übernimmt das Jugendamt auch eine zentrale Rolle in familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Fragen des Kindeswohls, der Erziehung und bei Umgangs- und Sorgerechtsregelungen.

Das Jugendamt besteht in der Regel aus zwei Bereichen:

  • Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD): Zuständig für Beratung, Hilfen zur Erziehung, Kriseninterventionen und Kinderschutz.
  • Amt für Kinder, Jugend und Familie: Verwaltungsaufgaben, Organisation von Jugendhilfeeinrichtungen, Adoptionsvermittlung usw.

Rechtliche Grundlage

Die Arbeit des Jugendamts basiert auf dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe).

Wichtige Vorschriften:

  • § 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 50 SGB VIII: Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • § 17 SGB VIII: Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • § 18 SGB VIII: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts

Aufgaben des Jugendamts im Familienrecht

  1. Beratung und Unterstützung
    • Hilfestellung bei Trennung, Scheidung und Sorgerechtsfragen
    • Mediation zwischen Eltern zur Konfliktlösung
  2. Kinderschutz
    • Einschreiten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
    • Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen
  3. Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren
    • Stellungnahmen zu Sorgerechts- oder Umgangsregelungen
    • Teilnahme an Anhörungen vor dem Familiengericht
  4. Hilfen zur Erziehung
    • Organisation von Erziehungsbeiständen, sozialpädagogischer Familienhilfe oder Unterbringung außerhalb der Familie
  5. Unterhaltsvorschusskasse
    • Unterstützung alleinerziehender Eltern bei ausbleibendem Kindesunterhalt

Bedeutung im Familienrecht

Das Jugendamt soll vorrangig eine unterstützende und beratende Einrichtung sein. Erst wenn eine Gefahr für das Kindeswohl besteht oder keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, kann es auch eine mitwirkende oder schützende Funktion einnehmen. Ziel ist immer eine kindeswohldienliche Lösung.


Beispiel

Bei einer Trennung kommt es zwischen den Eltern zu Streit über den Umgang. Das Jugendamt wird eingeschaltet, berät die Eltern und gibt dem Familiengericht eine Stellungnahme zum Kindeswohl.


Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung. 👉 Kontakt

« zurück zum Index