Was bedeutet „Erstberatung“?
Die Erstberatung ist ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch, in dem sich Mandanten über ihre rechtliche Situation informieren können. Im Familienrecht dient sie vor allem dazu, eine erste rechtliche Orientierung zu erhalten, die Erfolgsaussichten eines möglichen Vorgehens zu prüfen und die nächsten Schritte zu besprechen.
Inhalt der Erstberatung
In der Erstberatung werden typischerweise folgende Punkte besprochen:
- Darstellung des Sachverhalts durch den Mandanten
- Erste rechtliche Einschätzung durch den Anwalt
- Klärung möglicher Handlungsoptionen
- Überblick über Kosten und Verfahrensabläufe
Die Erstberatung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Mandant noch unsicher ist, ob ein gerichtliches Verfahren notwendig wird oder ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist.
Kosten der Erstberatung
Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich in § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt.
- Für Verbraucher beträgt die Gebühr maximal € 190 zzgl. Umsatzsteuer.
- In vielen Fällen wird die Gebühr auf nachfolgende Tätigkeiten angerechnet, wenn der Anwalt anschließend beauftragt wird.
Mandanten mit geringem Einkommen können einen Beratungshilfeschein beantragen. Wir bitten jedoch, dass dieser vor dem Beratungstermin eingeholt wird.
Ablauf
- Terminvereinbarung mit kurzer Schilderung des Anliegens
- Prüfung der Unterlagen durch den Anwalt, soweit vorhanden
- Beratungsgespräch mit rechtlicher Einordnung und Handlungsempfehlung
- Besprechung der Kosten für ein weiteres Tätigwerden, z. B. außergerichtliche Vertretung oder Klageeinreichung
Vorteile einer Erstberatung
- Schnelle rechtliche Orientierung
- Kostentransparenz vor weiteren Schritten
- Möglichkeit, die außergerichtliche Lösung zu prüfen, bevor Kosten für ein Verfahren entstehen
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung. 👉 Kontakt
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