Was bedeutet „Stufenklage“?
Die Stufenklage ist eine besondere Klageform, die in familienrechtlichen Verfahren – insbesondere bei Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen – eine wichtige Rolle spielt.
Der Kläger kann mit einer Stufenklage in mehreren Stufen zunächst Auskunft über bestimmte Tatsachen verlangen, um anschließend auf Grundlage dieser Informationen den genauen Zahlungsanspruch beziffern und durchsetzen zu können.
Rechtliche Grundlage
Die Stufenklage ist in § 254 Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Ablauf der Stufenklage
Eine Stufenklage besteht in der Regel aus drei Stufen:
- Auskunftsstufe:
- Der Gegner wird verpflichtet, vollständige Auskünfte zu erteilen, z. B. über Einkommen, Vermögen oder Konten.
- Eidestattliche Versicherung:
- Falls Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Auskunft bestehen, kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.
- Leistungsstufe:
- Nach erteilter Auskunft wird der Zahlungsanspruch genau beziffert und gerichtlich geltend gemacht.
Typische Anwendungsfälle im Familienrecht
- Unterhaltsverfahren:
Der Unterhaltsberechtigte kennt die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen nicht vollständig und fordert diese zunächst ein, bevor er den Unterhalt berechnet. - Zugewinnausgleich:
Vor der Berechnung des Zugewinnausgleichs werden die Vermögensverhältnisse zum Anfangs- und Endvermögen ermittelt.
Vorteile der Stufenklage
- Ermöglicht eine effiziente Verfahrensführung, wenn der Anspruch noch nicht genau beziffert werden kann.
- Verhindert die Einleitung mehrerer separater Verfahren.
- Sichert den Anspruch, weil die Klage bereits rechtshängig wird, sobald die erste Stufe eingereicht wird.
Beispiel
Eine Ehefrau möchte nachehelichen Unterhalt geltend machen, kennt aber das Einkommen ihres Ehemannes nicht. Sie erhebt eine Stufenklage:
- Stufe: Auskunft über Einkommen und Vermögen
- Stufe: Eidesstattliche Versicherung, falls die Auskunft unvollständig ist
- Stufe: Bezifferung und Zahlung des Unterhalts
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