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Residenzmodell

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Was bedeutet „Residenzmodell“?

Das Residenzmodell ist die in Deutschland am häufigsten praktizierte Betreuungsform nach einer Trennung oder Scheidung.
Das Kind lebt dabei überwiegend bei einem Elternteil (dem sogenannten Residenzelternteil). Dieser Elternteil übernimmt die tägliche Betreuung und stellt den Lebensmittelpunkt des Kindes.

Der andere Elternteil erhält ein Umgangsrecht und verbringt regelmäßige Zeiten – meist an Wochenenden und in den Ferien – mit dem Kind.


Rechtliche Grundlagen

Das Familiengericht kann das Residenzmodell im Rahmen einer Umgangs- oder Sorgerechtsentscheidung anordnen, wenn es dem Kindeswohl entspricht.


Voraussetzungen

  • Das Kind benötigt einen klaren Lebensmittelpunkt und verlässliche Bezugspersonen.
  • Elternteile müssen kooperationsfähig sein, aber es ist weniger Abstimmungsaufwand erforderlich als beim Wechselmodell.
  • Das Modell ist besonders geeignet, wenn die Eltern weit auseinander wohnen oder eine starke Konfliktbelastung besteht.

Unterhalt im Residenzmodell

Im Residenzmodell erfüllt der betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht in Naturform durch Pflege und Erziehung.
Der andere Elternteil ist in der Regel barunterhaltspflichtig, also verpflichtet, Kindesunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle oder den jeweiligen Leitlinien zu zahlen.


Abgrenzung zum Wechselmodell

  • Beim Residenzmodell gibt es einen Hauptwohnsitz und einen überwiegend betreuenden Elternteil.
  • Beim Wechselmodell werden Betreuung und Unterhalt annähernd gleichmäßig auf beide Eltern verteilt.

Beispiel

Beispiel:
Das Kind lebt überwiegend bei der Mutter. Der Vater hat alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag Umgang und zusätzlich Umgang in den Ferien.


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