Kanzlei Sonnefeld * Teichmann | Ihr Anwalt in Jena und Thüringen

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

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Wie läuft eine Ehescheidung ab?

Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches wird mit dem Mandanten zunächst die weitere Vorgehensweise in der Ehescheidungsangelegenheit festgelegt. Ob im speziellen Fall ein einleitendes Anschreiben mit der allgemeinen Ankündigung der Scheidungsabsichten oder bereits ein speziell erarbeiteter Vergleichsvorschlag an den anderen Ehegatten, ein anwaltlich moderiertes Gespräch mit der anderen Partei oder die Vorbereitung einer (notariellen) Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung die beste Strategie ist, wird im Erstberatungsgespräch individuell mit dem Mandanten abgestimmt.

Zum Zwecke dieser Strategiefestlegung werden die einzelnen Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, Hausrat, Sorgerecht, Umgangsrecht), die mit einer Ehescheidung zusammenhängen können, aber nicht in allen Fällen müssen, im Einzelnen erläutert. Mit dem Mandanten wird im Anschluss abgestimmt, ob in seinem speziellen Fall Handlungsbedarf besteht oder wo Probleme auftreten können. So ist gewährleistet, dass jeder Mandant seine maßgeschneiderte Lösung erhält und das spätere gerichtliche Scheidungsverfahren bestmöglich vorbereitet ist.

Sind im besten Falle alle Folgesachen außergerichtlich geklärt und ist das so genannte Trennungsjahr abgelaufen, kann von uns beim zuständigen Familiengericht der Ehescheidungsantrag eingereicht werden. In diesem Fall handelt es sich um eine einvernehmliche Ehescheidung. Konnte über Folgesachen keine außergerichtliche Klärung herbeigeführt werden, sind diese also weiterhin zwischen den Beteiligten streitig, ist es möglich, diese im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens ebenfalls durch das Familiengericht klären zu lassen. Eine Ehescheidung darf dann grundsätzlich erst ausgesprochen werden, wenn auch diese Folgesachen durch das Gericht entscheidungsreif sind.

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung ist in der Regel mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 Monaten zu rechnen. Dieser Zeitaufwand wird schon deshalb benötigt, weil auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung grundsätzlich der so genannte Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehezeit angesammelten Rentenanwartschaften, vom Familiengericht von Amts wegen durchzuführen ist und damit einige Formalien zusammenhängen. Verzögert sich die Rentenauskunft, weil beispielsweise der Versicherungsverlauf eines Ehegatten noch nicht geklärt ist, verlängert sich die Verfahrensdauer entsprechend. Gleiches gilt für die streitige Ehescheidung, hier kann sich die Verfahrensdauer deutlich über 6 Monate hinaus erstrecken. Auch in dem Fall, dass ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist wegen der dann erforderlich werdenden Auslandszustellungen mit einer überdurchschnittlichen Verfahrensdauer zu rechnen.

Das Ehescheidungsverfahren endet regelmäßig mit dem gerichtlichen Ehescheidungstermin, zu dem wir Sie selbstverständlich begleiten werden. Vor dem Ausspruch der Ehescheidung ist die persönliche Anhörung der Ehegatten durch die Richterin oder den Richter gesetzlich vorgesehen. Da die Gründe für die Ehescheidung im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine Rolle spielen und es insbesondere nicht auf ein Trennungsverschulden ankommt, beschränkt sich diese gerichtliche Anhörung auf wenige Formalien, wie die Einhaltung des Trennungsjahres und die nochmalige Bestätigung, dass die Ehescheidung gewollt ist. Über den Ablauf des Scheidungstermins werden wir Sie in jedem Fall nochmals im Vorfeld des Termins informieren.

Sollten Sie eine Vertretung durch unsere Kanzlei in Ihrer Ehescheidungsangelegenheit wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Hier können Sie sich informieren, mit welchen Kosten Sie bei einer Ehescheidung rechnen müssen.