Kanzlei Sonnefeld * Teichmann | Ihr Anwalt in Jena und Thüringen

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

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Was kostet eine Beratung oder Vertretung im Familienrecht?

Für das erste Beratungsgespräch fällt regelmäßig ein Pauschalhonorar zwischen EUR 75,00 und EUR 150,00 an, welches in Abhängigkeit vom individuellen Beratungsbedarf geringfügig nach unten oder oben abweichen kann. Dieses wird angerechnet, wenn wir die weitere Vertretung des Mandanten übernehmen. Natürlich kann der Mandant nach der ausführlichen Erstberatung, die regelmäßig zwischen ein und zwei Zeitstunden dauert, auch entscheiden, dass er unser weiteres Tätigwerden nicht wünscht. Weitere Kosten fallen dann selbstverständlich nicht an.

Wünschen Sie eine weitere Vertretung durch unsere Kanzlei, werden wir Sie im Rahmen unserer Erstberatung über die anfallenden Kosten informieren. Regelmäßig ist bereits am Ende des ersten Beratungsgespräches überschaubar, welche Kosten für Ihre weitere Vertretung in einer Familienangelegenheit voraussichtlich entstehen werden.

Soweit Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung eines Honorars für eine Beratung oder Vertretung nachweislich nicht zulassen, kann beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragt werden. Wird diese bewilligt, fällt lediglich eine Schutzgebühr für den Mandanten in Höhe von € 15,00 an. Auch für das Ehescheidungsverfahren oder andere gerichtliche Familienverfahren besteht unter den genannten Voraussetzungen die Möglichkeit,so genannte Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wird diese bewilligt, trägt grundsätzlich die Staatskasse die anfallenden Gerichtskosten und die Kosten für unser Tätigwerden oder dem Antragsteller wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Kosten in angemessenen Raten zu begleichen. Die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht für die Beratungshilfe bzw. die Verfahrenskostenhilfe übernehmen wir dabei für Sie. Auch beim Ausfüllen des Formulars sind wir Ihnen gern behilflich. Sprechen Sie uns doch einfach auf diese Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe an.

Im Übrigen gelten für die Berechnung unserer Kosten die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Einen Online-Scheidungskostenrechner für das gerichtliche Ehescheidungsverfahren finden Sie auf der Website der Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung im Bereich des Familienrechts in aller Regel lediglich die Kosten einer Erstberatung und nicht die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung übernimmt. So werden insesondere die Kosten einer Ehescheidung nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen.