Kanzlei Sonnefeld * Teichmann | Ihr Anwalt in Jena und Thüringen

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Ist für mich der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll?

In besonderen Ehekonstellationen ist der Abschluss eines Ehevertrages durchaus anzuraten, damit später ein “böses Erwachen” vermieden werden kann. Zu derartigen Konstellationen zählen typischerweise die Unternehmerehe, die Hausfrauenehe, die Ehe mit einem vermögenden oder einem verschuldeten Partner, die Ehe zwischen Partnern mit großem Altersunterschied und die Wiederverheiratung älterer Eheleute.

Eine vorsorgliche vertragliche Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse in der Ehe durch einen solchen Ehevertrag hat den klaren Vorteil, dass beide Partner genau wissen, mit welchen Vermögenswerten sie nach einer etwaigen Scheidung rechnen können. Erfahrungsgemäß kann damit die Gefahr einer späteren streitigen Auseinandersetzung über solche wirtschaftlichen Faktoren minimiert werden. Für den Ehevertrag ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Es sind somit zusätzliche Notarkosten einzuplanen. Übrigens ist die Mitbeurkundung der erbrechtlichen Wünsche beim Notar im Rahmen der Beurkundung des Ehevertrages in der Regel mit keinen weiteren Notarkosten verbunden, weshalb bei Abschluss eines Ehevertrages üblichweise auch gleich eine erbrechtliche Vorsorge getroffen wird.

Soweit Ihre Ehe einem der vorgenannten Typen entspricht, empfehlen wir ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, damit für Ihre individuelle Situation eingeschätzt werden kann, ob für Sie der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll ist. Nutzen Sie diese Möglichkeit einer individuellen Bedarfsprognose und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei!

Hier können Sie sich über die Kosten einer derartigen Erstberatung einschließlich Bedarfsprognose informieren.