Haben Sie keine Angst vor dem ersten Anwaltstermin!
Immer wieder haben mir Mandanten am Ende des Erstberatungsgespräches erzählt, wie schwer es ihnen gefallen war, sich zu einem ersten Kontakt mit einem Anwalt durchzuringen. Teilweise habe der Mandant in der Nacht vor dem Beratungstermin keinen Schlaf gefunden. Übereinstimmend berichteten die Mandanten am Ende des Gesprächs jedoch weiter davon, wie erleichternd das Beratungsgespräch für sie letztendlich gewesen sei.
Informieren Sie sich auch über die folgenden Themen:
Diese Verhaltensweise ist verständlich. Es fällt natürlich schwer, sich zu öffnen und seine bis dahin meist im Verborgenen gehaltenen familiären Probleme öffentlich zu machen. Nur wenn Sie Ihre Sorgen mitteilen, kann Ihnen jedoch geholfen werden.
Diese einführenden Zeilen sollen daher dazu dienen, Ihnen die Angst vor einem familienrechtlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei zu nehmen und sollen Ihnen den Ablauf einer Erstberatung skizzieren.
Zunächst: Eine Erstberatung verpflichtet nicht zu einer weiteren Vertretung durch unsere Kanzlei. Sie soll dazu dienen, Ihnen einen Überblick über die in familienrechtlicher Hinsicht wichtigen Punkte zu liefern. Die Erstberatung gleicht daher einer Bestandsaufnahme über alle relevanten Punkte und dient dazu, Ihnen eine Übersicht über Ihre familienrechtliche Situation zu verschaffen. Daher ist es durchaus möglich, dass Sie am Ende der Erstberatung entscheiden, dass Sie (zunächst) keine weitere Vertretung durch unsere Kanzlei wünschen, weil Sie die Angelegenheit nochmals überdenken wollen oder weil Sie vorerst oder auch endgültig keine weiteren Schritte wünschen. Dann ist die Angelegenheit auch bei uns abgeschlossen und selbstverständlich wird niemand von Ihrem Anwaltstermin erfahren.
Wenn Ihnen bewusst geworden ist, dass es in familiärer Hinsicht „so nicht weitergehen kann“, sollten Sie bedenken, dass eine Verbesserung der eigenen Lebenssituation voraussetzt, dass man sich selbst aktiv um Veränderungen bemüht. Eine solche Aktivität kann die Vereinbarung eines Termins für eine anwaltliche Erstberatung sein. Denn dann haben Sie den ersten Schritt getan, um an Ihrer persönlichen Lage etwas zu ändern.
Ich betreue bereits seit vielen Jahren Familienrechtsmandate und insbesondere Ehescheidungen. Mit der Bandbreite der auftretenden ehelichen Probleme bin ich vertraut, da diese Probleme zu meiner täglichen Arbeit gehören. Sie sollten daher davon ausgehen, dass auch Ihr familienrechtliches Anliegen lösbar sein wird.
Im Rahmen des Beratungstermins haben Sie ausreichend Zeit, über alle Ihnen wichtigen Themen zu sprechen. Im gemeinsamen Gespräch werden sodann die klärungsbedürftigen Punkte herausgearbeitet und mit Ihnen wird ein erster Lösungsansatz besprochen. Zu jeder Zeit bestimmen Sie die weitere Vorgehensweise. So ist gewährleistet, dass wir nur das tun, was Sie wünschen.
Zögern Sie nicht länger und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei!
Hier können Sie sich über die Kosten einer solchen Erstberatung im Familienrecht informieren.