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Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Erbrechts. Wenn Sie sich über eine Beratung zur erbrechtlichen Vorsorge informieren möchten, lesen Sie einfach weiter. Ist bereits ein Erbfall eingetreten, können Sie hier weiterlesen.

Erbrechtliche Vorsorge

Es existiert wohl kein zweites Rechtsgebiet, bei dem der anwaltliche Beratungsbedarf so offensichtlich ist, das Beratungsgespräch aber nur verhältnismäßig selten gesucht wird. Dass der eigene „Erbfall“ irgendwann eintreten wird, ist freilich unumstritten. Allerdings wird diese Thematik von den meisten immer wieder zurückgestellt. Dies ist zwar menschlich, birgt jedoch klare Risiken.

Auch das häufig vorgebrachte Argument, dass sich „… in unserer Familie alle einig …“ seien und über die Aufteilung des Erbes keine Streitigkeiten entstehen würden, wird durch die Praxis leider immer wieder widerlegt. Die bestürzte Feststellung lautet dann bei Eintritt des Erbfalls, wenn sich nichts mehr ändern lässt, dass man das „… in unserer Familie nie für möglich gehalten …“ hätte. Vermögen weckt Begehrlichkeiten und häufig wird hier der Einfluss familienfremder „Berater“ wie Freunde, Ehegatten etc. unterschätzt. Und selbst wenn eine solche Einigkeit tatsächlich später noch besteht, sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es in bestimmten Fallkonstellationen möglich sein kann, dass auch der Staat eigene Interessen und Ansprüche geltend macht. Hier hilft dann selbst eine Einigkeit innerhalb der Familie nicht weiter. Es gibt also Gründe genug, sich erbrechtlich kundig zu machen. Denn nur wer seine eigene durch das Gesetz vorgegebene erbrechtliche Nachfolge und deren rechtliche Konsequenzen kennt, kann einschätzen, ob diese Gesetzeslage mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt.

Wenn eine solche erbrechtliche Erstberatung bei den einen vielleicht nur dringend empfehlenswert ist, sollte sie bei anderen sogar zwingend sein. Wer zunächst eine bestimmte Person – häufig den Ehegatten oder langjährigen Lebensgefährten – absichern möchte oder einzelne Personen enterben will, für den ist es unabdingbar, die eigene Vermögensnachfolge bedacht und rechtzeitig zu regeln. Gleiches gilt für Inhaber eines Unternehmens, für den, der ein Grundstück oder andere wesentliche Vermögensgüter sein Eigen nennt oder wo verzwickte Familienverhältnisse herrschen. Ansonsten sind böse Überraschungen häufig vorprogrammiert, von denen der Erblasser zwar selbst nicht mehr betroffen sein wird, die seine Nachkommen aber in manchen Fällen noch viele Jahre beschäftigen werden. Dies wird niemand ernsthaft wollen.

Dabei könnte es sehr einfach sein. Im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgespräches ist es mit einem relativ begrenzten Aufwand möglich, den individuellen Handlungsbedarf für den Mandanten festzustellen und alternative Möglichkeiten für eine erbrechtliche Lösung aufzuzeigen. Dafür ist es zunächst erforderlich, die gesetzliche Erbfolge für den Mandanten zu ermitteln, um abgleichen zu können, ob sich diese mit den persönlichen Wünschen und Vorstellungen des jeweiligen Mandanten unter Berücksichtigung möglicher Entwicklungen deckt. Ist dies der Fall, kann der Mandant mit dem beruhigenden Gefühl, dass es für ihn keinen weiteren Handlungsbedarf gibt, entlassen werden. Kosten fallen in diesem Fall nur für die Erstberatung an.

Zeigt sich, dass die persönlichen Wünsche und Vorstellungen durch die Gesetzeslage nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden, ist weiterer Handlungsbedarf gegeben. In diesem Fall werden wir Ihnen Wege aufzeigen, wie diese spezifischen Vorstellungen bestmöglich umgesetzt werden können. Das Spektrum reicht hier von der individuellen Testamentsgestaltung (z.B. gemeinschaftliches Testament) über die Erstellung von notariellen Erbverträgen bis hin zu komplexen Vertragswerken im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, wie dies beispielsweise beim Vorhandensein größerer Vermögen zur Ausschöpfung der steuerlichen Vorteile sinnvoll sein kann (z. B. bei der Unternehmensnachfolge).

Einzelne Maßnahmen können hier sein:

  • Erbeneinsetzung ggf. mit Quotenbildung, Ersatzerbenbestimmung, Vor- und Nacherbfolge
  • Enterbung
  • Anordnung eines Vermächtnisses, einer Auflage, Teilungsanordnung, Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ohne und mit Einräumung einer Gegenleistung (Nießbrauchsrecht, Wohnrecht, Versorgungsleistung etc.) unter Beachtung der 10-Jahres-Frist
  • Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht
  • Abstimmung von Unternehmensnachfolgen mit den gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Als rechtliche Vorsorge empfehlen im Übrigen auch wir den Abschluss einer durch die Medien bereits hinlänglich bekannten Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung. Wir erläutern Ihnen gern den Nutzen dieser Erklärungen und erstellen für Sie eine solche auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Vollmacht.

Erbrechtliche Vertretung

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch im Rahmen von Erbfällen, Erbauseinandersetzungen und gerichtlichen Erbrechtsstreitigkeiten. Typische Themen sind hier:

  • Rechte und Pflichten des Erben nach Eintritt des Erbfalls
  • Prüfung der gesetzlichen Erbfolge und Auslegung von Testamenten
  • Annahme, Ausschlagung und Anfechtung der Erbschaft
  • Auskunftserteilung bzw. Auskunftseinholung über den Nachlassbestand auch im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen (Vorbereitung eines Vermögensverzeichnisses etc.)
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Abklärung der Haftung für Schulden des Erblassers und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung
  • Durchsetzung der Rechte einzelner Miterben und Pflichtteilsberechtigter
  • Abwicklung von Erbengemeinschaften, Erstellung eines Erbauseinandersetzungsvertrages, Auseinandersetzungsklage

Sollten Sie an einer solchen auf Ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse abgestimmten Beratung oder Vertretung interessiert sein, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir melden uns dann unverzüglich bei Ihnen und stimmen alles Weitere mit Ihnen ab. Natürlich können Sie über unser Sekretariat auch direkt einen Beratungstermin mit Herrn Rechtsanwalt Teichmann vereinbaren.

Hier können Sie sich über die Kosten einer Beratung oder Vertretung im Erbrecht informieren.

Wenn Sie noch Fragen haben, nutzen Sie unser unverbindliches Angebot:

Rufen Sie uns doch einfach an! Nach einer kurzen kostenfreien telefonischen Analyse Ihres individuellen Beratungsbedarfes und der Erläuterung unserer verfügbaren Möglichkeiten sowie der voraussichtlich anfallenden Kosten entscheiden Sie, ob Sie unsere Tätigkeit in Anspruch nehmen wollen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir die rechtliche Beratung selbst nicht kostenfrei erbringen können und dürfen.

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