Kanzlei Sonnefeld * Teichmann | Ihr Anwalt in Jena und Thüringen

RECHTSANWALTSKANZLEI

SONNEFELD • TEICHMANN

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Arbeitsrecht

Haben Sie ein arbeitsrechtliches Anliegen? Dann können wir Ihnen helfen.

Seit Kanzleigründung beraten und vertreten wir ständig sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht genauso wie zu Fragen und Problemen mit betriebsverfassungsrechtlichem oder tarifvertraglichem Hintergrund. Aufgrund dieser Tatsache sind uns mögliche Denk- und Verhaltensweisen der jeweils gegnerischen Partei geläufig.

Gerade im Arbeitsrecht legen wir hierbei besonderen Wert auf Erzielung schneller außergerichtlicher Lösungen. Vielfältige Beratungsfelder, welche von der Frage der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung oder Kündigung, einer vorzeitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Altersteilzeit oder vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente, Fragen zu Mutterschutz- oder Elternzeit oder zu Rechten der Schwerbehinderten genauso reichen wie zur Einführung von Kurzarbeit, Rechten und Pflichten des Betriebsrates oder zur Gestaltung von individuellen Arbeitsverträgen, stellen unsere tägliche Beratungspraxis dar. Insbesondere bei Fragen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind die sozialrechtlichen Folgen der entsprechenden Entscheidung (wie Anordnung einer Sperrfrist durch die Bundesagentur oder Bezug von Sozialleistungen allgemein) untrennbar mit der arbeitsrechtlichen Grundfrage verbunden.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir bemüht, für unsere Mandanten zügig und zielstrebig die geltend gemachten Ansprüche durchzusetzen bzw. unter Abwägung aller finanziellen und zeitlichen Risiken sachgerechte Lösungen herbeizuführen, um schnellstmöglich Rechtssicherheit herbeizuführen.

Gerade in Rechtsstreiten, die den Bestand von Arbeitsverhältnissen betreffen (Kündigungsschutz- oder Entfristungsverfahren), ist es oft für alle Verfahrensbeteiligten von Vorteil, schnell eine rechtssichere Entscheidung zu haben, da hiervon eine ganze Reihe auch zukünftiger Ansprüche (Verzugslohn, Urlaub etc.) abhängen. Trotz des besonderen Beschleunigungsgrundsatzes im Arbeitsrecht können auch arbeitsgerichtliche Verfahren über mehrere Instanzen im Einzelfall Jahre andauern. Dies wollen wir für unsere Mandanten vermeiden. Daher versuchen wir schon früh, oftmals bereits vor einem anstehenden Gütetermin am Arbeitsgericht, ein klärendes Gespräch mit der Gegenseite zu führen, um die gegnerische Interessenlage zu erfahren und mögliche sachgerechte Lösungen zu finden.

Welche Kosten fallen für Sie an, wenn wir Sie im Arbeitsrecht beraten oder vertreten?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt in vielen Fällen diese Versicherung die Kosten unserer Beratungs- und Vertretungstätigkeit. Hierfür ist eine individuelle Deckungsanfrage erforderlich, die wir gerne für unsere Mandanten übernehmen.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besprechen wir im außergerichtlich beratenden Bereich mit Ihnen vor Beginn unserer Tätigkeit die zu erwartenden Gebühren. Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen auch gern eine Honorarvereinbarung ab, um jederzeit Kostentransparenz zu gewährleisten.

Soweit die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten die Zahlung eines Beratungshonorars nachweislich nicht zulassen, kann beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragt werden. Wird diese bewilligt, fällt lediglich eine Schutzgebühr für den Mandanten in Höhe von € 15,00 an. Auch für einen gerichtlichen Arbeitsrechtsstreit besteht unter den genannten Voraussetzungen die Möglichkeit, so genannte Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wird diese bewilligt, trägt grundsätzlich die Staatskasse die anfallenden Kosten oder dem Antragsteller wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Kosten in angemessenen Raten zu begleichen. Die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht für die Beratungshilfe bzw. die Prozesskostenhilfe übernehmen wir dabei für Sie. Auch beim Ausfüllen des Formulars sind wir Ihnen gern behilflich. Sprechen Sie uns doch einfach auf diese Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe an.

Im Übrigen gelten für die Berechnung unserer Kosten die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Weitere allgemeine Informationen über die Kosten einer Beratung oder Vertretung durch unsere Kanzlei finden Sie unter der gleichnamigen Hauptrubrik.

Sollten Sie an einer solchen auf Ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse abgestimmten Beratung oder Vertretung interessiert sein, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir melden uns dann unverzüglich bei Ihnen und stimmen alles Weitere mit Ihnen ab. Natürlich können Sie über unser Sekretariat auch direkt einen Beratungstermin mit Herrn Rechtsanwalt Sonnefeld vereinbaren.

Wenn Sie noch Fragen haben, nutzen Sie unser unverbindliches Angebot:

Rufen Sie uns doch einfach an! Nach einer kurzen kostenfreien telefonischen Analyse Ihres individuellen Beratungsbedarfes und der Erläuterung unserer verfügbaren Möglichkeiten sowie der voraussichtlich anfallenden Kosten entscheiden Sie, ob Sie unsere Tätigkeit in Anspruch nehmen wollen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir die rechtliche Beratung selbst nicht kostenfrei erbringen können und dürfen.