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Verfahrenskostenhilfe

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Was bedeutet „Verfahrenskostenhilfe“?

Die Verfahrenskostenhilfe (VKH) ermöglicht Personen mit geringem Einkommen, sich in familiengerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen, ohne die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten vollständig selbst tragen zu müssen.

Die Verfahrenskostenhilfe ist damit das familienrechtliche Pendant zur Prozesskostenhilfe in Zivilverfahren.


Rechtliche Grundlage

Die Verfahrenskostenhilfe ist in den §§ 76 ff. FamFG in Verbindung mit den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.


Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe

VKH wird gewährt, wenn:

  • der Antragsteller bedürftig ist, das heißt die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann,
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat,
  • die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht mutwillig erscheint.

Umfang der Verfahrenskostenhilfe

  • Übernahme der Gerichtskosten
  • Übernahme der Anwaltskosten (bei Beiordnung eines Rechtsanwalts)
  • Möglichkeit der Ratenzahlung, wenn ausreichendes Einkommen vorhanden ist

Wichtig: VKH deckt nicht die Kosten der Gegenseite, falls der Antragsteller unterliegt.


Verfahren

  • Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wird von uns zusammen mit dem gerichtlichen Antrag direkt bei Gericht eingereicht.
  • Der Mandant muss sich um die Antragstellung nicht selbst kümmern.
  • Das Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse stellen wir bereit: Download.

Besonderheiten im Familienrecht

  • In Scheidungsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung zwingend vorgeschrieben.
  • VKH wird regelmäßig für das gesamte Verfahren bewilligt, einschließlich Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht, wenn diese im selben Verfahren behandelt werden.

Beispiel

Eine Ehefrau möchte sich scheiden lassen, verfügt aber nur über ein geringes Einkommen. Sie beauftragt uns mit der Antragstellung. Wir reichen den Scheidungsantrag und gleichzeitig den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Familiengericht ein.


Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung. 👉 Kontakt

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