Was ist ein Verfahrensbeistand?
Der Verfahrensbeistand ist eine vom Familiengericht bestellte Person, die in Verfahren, die Kinder betreffen, deren Interessen vertritt. Umgangssprachlich wird er oft auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.
Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Stimme und die Bedürfnisse des Kindes im gerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden. Der Verfahrensbeistand soll also nicht die Interessen der Eltern, sondern ausschließlich die des Kindes vertreten.
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Wann wird ein Verfahrensbeistand bestellt?
Ein Verfahrensbeistand wird insbesondere dann vom Gericht bestellt, wenn:
- das Kindeswohl erheblich berührt ist,
- das Kind in einen Konflikt zwischen den Eltern hineingezogen wird,
- eine Entscheidung über den Aufenthalt oder das Sorgerecht ansteht,
- oder wenn das Kind in seiner Entwicklung gefährdet sein könnte.
Auch in Verfahren zum Umgangsrecht oder in Kindschaftssachen kommt die Bestellung häufig vor.
Aufgaben des Verfahrensbeistands
Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Konkret bedeutet das:
- Gespräche mit dem Kind führen, um dessen Wünsche und Ängste zu erfahren,
- das Vertrauen des Kindes gewinnen, um dessen Sichtweise authentisch darstellen zu können,
- das Kind über den Ablauf des Verfahrens in altersgerechter Form informieren,
- dem Gericht eine Einschätzung geben, welche Regelung aus Sicht des Kindes sinnvoll ist,
- das Kind im Termin begleiten und ihm eine Stimme geben.
Der Verfahrensbeistand ist also Bindeglied zwischen Kind und Gericht.
Rechte des Verfahrensbeistands
Der Verfahrensbeistand hat im gerichtlichen Verfahren bestimmte Rechte, um seine Aufgabe wirksam erfüllen zu können:
- Er ist verfahrensbeteiligt und kann selbst Anträge stellen.
- Er darf an allen Anhörungen teilnehmen.
- Er hat das Recht auf Akteneinsicht, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Wer kann Verfahrensbeistand sein?
Verfahrensbeistände sind häufig Sozialpädagogen, Psychologen, Juristen oder erfahrene Fachkräfte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Entscheidend ist, dass die Person in der Lage ist, das Kind kindgerecht zu begleiten und dessen Interessen sachgerecht darzustellen.
Beispiel aus der Praxis
Beispiel:
Ein 9-jähriges Kind lebt nach der Trennung bei der Mutter. Der Vater möchte erweiterten Umgang, die Mutter lehnt dies ab.
Das Kind fühlt sich hin- und hergerissen. Um sicherzustellen, dass seine Interessen im Verfahren gehört werden, bestellt das Familiengericht einen Verfahrensbeistand.
Dieser spricht mehrfach mit dem Kind, begleitet es zum Anhörungstermin und teilt dem Gericht die Sichtweise und Wünsche des Kindes mit. So erhält das Kind im Verfahren eine eigene Stimme, unabhängig vom Streit der Eltern.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung. 👉 Kontakt
« zurück zum Index