Was ist ein Scheidungstermin?
Der Scheidungstermin ist die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht, in der die Ehe rechtskräftig geschieden wird. Er stellt den zentralen gerichtlichen Termin im Scheidungsverfahren dar. In der Regel findet er vor einem Einzelrichter bzw. einer Einzelrichterin statt.
Ablauf des Scheidungstermins
- Aufruf der Sache: Die Beteiligten werden in den Sitzungssaal gebeten.
- Feststellung der Personalien: Das Gericht überprüft die Personalien und die Eheschließungsdaten anhand der Unterlagen.
- Anhörung der Ehegatten: Beide Ehepartner werden einzeln gefragt, ob sie die Ehe als gescheitert ansehen und geschieden werden möchten.
- Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen: Das Gericht stellt fest, ob die Voraussetzungen nach §§ 1564 ff. BGB erfüllt sind (z. B. Ablauf des Trennungsjahres oder besondere Härtegründe).
- Versorgungsausgleich: Wenn kein Verzicht vorliegt, prüft das Gericht im selben Termin den Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften).
- Beschlussverkündung: Zum Abschluss verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss.
Dauer des Scheidungstermins
Der eigentliche Termin ist meist relativ kurz und dauert in vielen Fällen nur 10 bis 30 Minuten, abhängig von der Komplexität der Sache.
Bedeutung für die Beteiligten
- Mit dem Scheidungstermin endet das gerichtliche Verfahren in erster Instanz.
- Der Scheidungsbeschluss wird mit Ablauf der Rechtsmittelfrist (meist ein Monat nach Zustellung) rechtskräftig, sofern keine Beschwerde eingelegt wird.
- In einvernehmlichen Fällen ist der Scheidungstermin oft die einzige Gerichtsverhandlung, die die Eheleute persönlich wahrnehmen müssen.
Beispiel aus der Praxis
Beispiel:
Ein Ehepaar lebt seit mehr als einem Jahr getrennt und möchte sich einvernehmlich scheiden lassen. Beide erscheinen mit ihren Anwälten zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht.
Nach kurzer Anhörung und Prüfung der Unterlagen stellt das Gericht fest, dass die Ehe gescheitert ist, und verkündet den Scheidungsbeschluss. Das Verfahren ist damit im Wesentlichen abgeschlossen.
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