Was bedeutet „psychische Gewalt“?
Psychische Gewalt liegt vor, wenn eine Person einem anderen Menschen seelischen Druck, Angst oder Leid zufügt, ohne dass es zu einer direkten körperlichen Einwirkung kommt. Sie ist häufig schwerer zu erkennen als körperliche Gewalt, kann aber ebenso gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben.
Formen psychischer Gewalt können sein:
- Beschimpfungen, Beleidigungen oder Demütigungen
- Drohungen und Einschüchterungen
- Kontrollverhalten und soziale Isolation
- Erpressung oder ständige Herabsetzung
- Manipulation und emotionale Erpressung
Rechtliche Einordnung
- Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Psychische Gewalt kann eine Grundlage für Kontakt- und Näherungsverbote sein, wenn sie das Wohlbefinden oder die Freiheit einer Person massiv beeinträchtigt.
- Familienrecht: Psychische Gewalt kann Auswirkungen auf Sorgerechts- oder Umgangsentscheidungen haben, insbesondere wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
- Kinderschutz: Auch ohne körperliche Gewalt kann psychische Misshandlung eine Kindeswohlgefährdung darstellen und Eingriffe des Jugendamtes und Familiengerichts erforderlich machen.
Bedeutung im Familienrecht
- Kindeswohl: Psychische Gewalt gegen Kinder kann zu Einschränkungen oder Entzug des Umgangsrechts führen.
- Trennung und Scheidung: Bei nachgewiesener psychischer Gewalt können Gerichte zum Schutz eines Ehegatten oder Kindes Kontaktverbote oder eine Wohnungszuweisung anordnen.
- Umgangsregelungen: Bei Hochstrittigkeit oder Gewaltvorwürfen kann ein begleiteter Umgang oder eine Umgangspflegschaft angeordnet werden.
Beispiele
- Ständige Beleidigungen und Demütigungen eines Partners in Anwesenheit der Kinder.
- Drohungen, die Kinder nicht zurückzubringen, um den anderen Elternteil unter Druck zu setzen.
- Isolierung eines Ehegatten von Familie und Freunden, um Kontrolle auszuüben.
Wichtige Hinweise für Betroffene
- Dokumentieren Sie Vorfälle und suchen Sie frühzeitig Beratungsstellen oder rechtliche Unterstützung auf.
- Bei akuter Gefahr kann das Familiengericht einstweilige Anordnungen zum Schutz erlassen.
- Auch das Jugendamt kann bei psychischer Gewalt gegen Kinder tätig werden.
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