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Nestmodell

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Was bedeutet „Nestmodell“?

Das Nestmodell ist eine besondere Betreuungsform nach Trennung oder Scheidung, bei der die Kinder in der bisherigen Familienwohnung (dem „Nest“) wohnen bleiben, während die Eltern abwechselnd dorthin kommen, um die Kinder zu betreuen.

Die Kinder müssen somit nicht ständig den Wohnort wechseln, sondern bleiben in ihrer vertrauten Umgebung. Die Eltern organisieren ihr Leben außerhalb der Kinderbetreuungszeiten in eigenen Wohnungen oder Unterkünften.


Rechtliche Grundlagen

Das Nestmodell ist im deutschen Familienrecht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Es kann aber durch elterliche Vereinbarung umgesetzt und bei Bedarf im Rahmen einer familiengerichtlichen Umgangs- oder Sorgerechtsentscheidung berücksichtigt werden.
Die allgemeinen Vorschriften zu elterlicher Sorge (§ 1626 BGB) und Umgangsrecht (§ 1684 BGB) bilden auch hier die rechtliche Grundlage.


Voraussetzungen

  • Kooperationsbereitschaft der Eltern: Ein hohes Maß an Abstimmung und Organisation ist notwendig.
  • Finanzielle Möglichkeiten: Das Modell erfordert in der Regel drei Wohnungen (die Kinderwohnung plus zwei Elternwohnungen).
  • Kindeswohlorientierung: Das Modell wird nur dann umgesetzt, wenn es für die Kinder von Vorteil ist.
  • Klare Vereinbarungen: Über Betreuungszeiten, Kostenaufteilung und Verantwortlichkeiten muss Einigkeit bestehen.

Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Stabilität für die Kinder
  • Kein ständiger Wechsel des Lebensmittelpunkts
  • Gute Lösung für Übergangszeiten nach Trennung

Nachteile:

  • Hoher organisatorischer und finanzieller Aufwand
  • Mögliche Konflikte zwischen den Eltern bei der Nutzung der gemeinsamen Kinderwohnung

Unterhalt im Nestmodell

Die Unterhaltsfragen ähneln denen des Wechselmodells:

  • Beide Eltern können anteilig barunterhaltspflichtig sein.
  • Kosten wie Miete, Unterhalt und Nebenkosten müssen klar aufgeteilt werden.

Beispiel

Beispiel:
Die Kinder wohnen dauerhaft im Haus der Familie. Die Mutter betreut sie von Montag bis Mittwoch, der Vater von Donnerstag bis Sonntag. Beide Eltern haben eigene Wohnungen außerhalb der Kinderzeiten.


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