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Körperliche Gewalt

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Was bedeutet „körperliche Gewalt“?

Körperliche Gewalt im familienrechtlichen Kontext liegt vor, wenn eine Person einer anderen vorsätzlich oder fahrlässig körperliche Schmerzen oder Verletzungen zufügt. Dies kann durch Schlagen, Stoßen, Würgen, Treten oder andere körperliche Einwirkungen geschehen. Auch Handlungen, die nicht sofort sichtbare Verletzungen hinterlassen, können als körperliche Gewalt eingestuft werden, wenn sie das körperliche Wohlbefinden oder die Gesundheit beeinträchtigen.


Rechtliche Einordnung

  • Strafrechtlich: Körperliche Gewalt fällt in der Regel unter die Körperverletzungsdelikte gemäß §§ 223 ff. StGB.
  • Familienrechtlich: Körperliche Gewalt in Partnerschaften oder gegen Kinder kann Auswirkungen auf Sorgerechts- oder Umgangsregelungen haben. Das Familiengericht kann zum Schutz von Kindern und Partnern einschreiten.
  • Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Betroffene können Schutzanordnungen wie Näherungs- oder Kontaktverbote beantragen.

Bedeutung im Familienrecht

  • Kindeswohl: Körperliche Gewalt gegen Kinder kann zur Einschränkung oder zum Entzug des Sorgerechts oder Umgangsrechts führen.
  • Trennung und Scheidung: Gewaltvorfälle können im Rahmen von Scheidungsfolgesachen berücksichtigt werden, insbesondere bei der Entscheidung über das Umgangsrecht.
  • Schutzmaßnahmen: Familiengerichte können bei akuter Gefährdung einstweilige Anordnungen erlassen, um Opfer zu schützen.

Beispiele

  • Ein Elternteil schlägt ein Kind wiederholt – das Jugendamt kann tätig werden, und das Familiengericht prüft Einschränkungen des Umgangsrechts.
  • Ein Partner übt körperliche Gewalt gegen den anderen aus – das Familiengericht kann eine Wohnungszuweisung oder ein Kontaktverbot aussprechen.

Wichtige Hinweise für Betroffene

  • Bei akuter Gefahr: Polizei einschalten (Notruf 110).
  • Ärztliche Dokumentation von Verletzungen ist wichtig für spätere Verfahren.
  • Opferberatungsstellen und das Jugendamt bieten Unterstützung und Schutz.

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