Was ist das Familiengericht?
Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts, die sich mit Verfahren im Zusammenhang mit Ehe, Partnerschaft, Familie und Kindern befasst. Es handelt sich also nicht um ein eigenes Gericht im organisatorischen Sinn, sondern um eine Spezialabteilung innerhalb des Amtsgerichts.
Die Zuständigkeit des Familiengerichts ergibt sich aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Zuständigkeiten des Familiengerichts
Das Familiengericht ist zuständig für eine Vielzahl von Verfahren, die das familiäre Zusammenleben betreffen. Dazu gehören insbesondere:
- Ehesachen: z. B. Scheidung, Aufhebung der Ehe, Versorgungsausgleich, Unterhalt zwischen Ehegatten,
- Kindschaftssachen: z. B. elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Adoption,
- Kindschaftsschutzverfahren: z. B. Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, Entzug der elterlichen Sorge,
- Unterhaltssachen: z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt,
- Gewaltschutzsachen: z. B. Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, Wohnungszuweisungen,
- Sonstige Familiensachen: z. B. Fragen der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Abstammung.
Ablauf von Verfahren vor dem Familiengericht
Ein Verfahren vor dem Familiengericht beginnt in der Regel mit einem Antrag eines Elternteils oder einer anderen berechtigten Person.
Typische Schritte sind:
- Antragstellung beim Familiengericht,
- Anhörung der Beteiligten, ggf. auch des Kindes,
- Stellungnahmen des Jugendamts oder eines Verfahrensbeistands,
- ggf. Gutachten von Sachverständigen,
- Entscheidung durch Beschluss des Gerichts.
Das Familiengericht soll die Verfahren so gestalten, dass sie für Kinder möglichst schonend und nachvollziehbar ablaufen.
Besondere Merkmale
- Das Verfahren ist meist weniger förmlich als ein Zivilprozess, aber dennoch rechtlich verbindlich geregelt.
- Das Gericht ist verpflichtet, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.
- Kinder können – altersabhängig – in geeigneter Weise persönlich angehört werden.
- Häufig werden außergerichtliche Einigungen gefördert, etwa durch Beratungsgespräche oder Mediation.
Beispiel aus der Praxis
Beispiel:
Nach der Trennung der Eltern können diese sich nicht darüber einigen, bei welchem Elternteil das Kind leben soll.
Der Vater stellt beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Das Gericht hört beide Eltern an, bezieht das Jugendamt und gegebenenfalls einen Verfahrensbeistand ein und entscheidet anschließend durch Beschluss, wo das Kind künftig seinen Lebensmittelpunkt haben soll.
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